PokerStars ist die bekannteste Online-Pokermarke der Welt und gehört zu den meistgesuchten Glücksspiel-Marken in Österreich. Viele Betroffene halten Poker für reine Geschicklichkeit und damit für nicht rückforderbar. Das ist ein Irrtum: Online-Poker um Geld ist nach österreichischem Recht Glücksspiel, der Vertrag mit einem nicht konzessionierten Anbieter ist nichtig, und die Verluste sind bereicherungsrechtlich rückforderbar. Eine Einordnung aus anwaltlicher Praxis.
Warum PokerStars ein eigener Fall ist
Kaum eine Marke steht so sehr für Online-Poker wie PokerStars. Die Plattform ist die historisch größte und bekannteste ihrer Art und wird in Österreich intensiv wahrgenommen. Nach unseren eigenen Suchvolumen-Daten entfallen rund 31.640 Casino- und Marken-Suchanfragen pro Monat aus Österreich auf dieses Umfeld, das ist nach Mr Green der zweithöchste Wert im gesamten von uns ausgewerteten Markt. Betrieben wird die europäische Plattform von einer maltesischen Gesellschaft des Flutter-Entertainment-Konzerns, der zu den großen börsennotierten Online-Glücksspielkonzernen zählt.
Die genauen Formaldaten, also die konkrete Betreibergesellschaft mit Registernummer, der Sitz und die Lizenz, stehen auf der Anbieter-Seite PokerStars im Detail. Für diesen Beitrag genügt der entscheidende Punkt: Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz hat die Betreibergesellschaft nicht. Das Angebot an Spielerinnen und Spieler in Österreich ist damit verbotenes Glücksspiel, mit den zivilrechtlichen Folgen, die die Rechtsprechung daran knüpft.
Der eigentliche Grund, warum PokerStars einen eigenen Beitrag verdient, liegt aber nicht in Konzern oder Reichweite. Er liegt in einer hartnäckigen Fehlannahme vieler Betroffener: Poker sei doch ein Geschicklichkeitsspiel und deshalb gar kein Glücksspiel. Diese Frage ist für die Rückforderung zentral und wird zuerst beantwortet.
Ist Online-Poker überhaupt Glücksspiel?
Wer Poker spielt, spürt den Einfluss des eigenen Könnens. Position, Einsatzhöhe, das Lesen der Gegenspieler, all das entscheidet auf lange Sicht mit. Auf die rechtliche Einordnung wirkt sich das aber nicht aus. Das österreichische Glücksspielgesetz nennt Poker ausdrücklich als Glücksspiel (§ 1 Abs 2 GSpG). Maßgeblich ist nicht, ob Geschicklichkeit eine Rolle spielt, sondern dass das Spielergebnis vorwiegend vom Zufall abhängt, und genau aus diesem Grund ordnet das Gesetz das Pokerspiel um Geld dem Glücksspiel zu.
Damit ist Online-Poker um Geld Glücksspiel im Sinne des Glücksspielgesetzes, und die Rechtsprechung behandelt es in ständiger Linie entsprechend. Über die einzelne Hand entscheidet der Zufall, das Können verschiebt nur die Wahrscheinlichkeiten. Für die Rückforderung ist das ausschlaggebend: Pokerverluste bei einem nicht konzessionierten Anbieter werden zivilrechtlich genauso behandelt wie Verluste an Spielautomaten oder im Online-Casino. Die verbreitete Annahme, Poker falle wegen seines Geschicklichkeitsanteils aus der Rückforderung heraus, ist damit unzutreffend.
Die Rechtslage: Nichtigkeit und Rückforderung
Die zivilrechtliche Beurteilung der konzessionslosen Glücksspielverträge ist in der höchstgerichtlichen Judikatur gefestigt. Glücksspielverträge eines nicht konzessionierten Anbieters mit Spielerinnen und Spielern in Österreich sind nichtig. Die Einsätze wurden ohne Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§§ 1431 ff ABGB) zurückzufordern, vermindert um ausbezahlte Gewinne. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie in ständiger Rechtsprechung, zuletzt in 6 Ob 31/24p. Der Anspruch unterliegt der allgemeinen 30-jährigen Verjährungsfrist nach § 1478 ABGB, auch länger zurückliegende Verluste sind daher grundsätzlich noch durchsetzbar, eine fallbezogene Prüfung bleibt erforderlich. Wie diese Frist im Detail läuft, behandelt der Beitrag zur Verjährung von Casino-Verlusten.
Unionsrechtlich ist die Grundlage zuletzt deutlich abgesichert worden. Der EuGH hat mit Urteil vom 16.04.2026 in der Rechtssache C-440/23 klargestellt, dass nationale Online-Glücksspielverbote mit dem Unionsrecht vereinbar sind, und Rückforderungsklagen von Spielern ausdrücklich als zulässig anerkannt. Mit Urteil vom 15.01.2026 in der Rechtssache C-77/24 (Wunner), das von uns, der Kanzlei Dr. Oliver Peschel, geführt und gewonnen wurde, hat der Gerichtshof außerdem festgehalten, dass das Recht des Wohnsitzstaats anzuwenden ist. Die in den Geschäftsbedingungen übliche Wahl ausländischen Rechts ist im Verbraucherverhältnis unbeachtlich. Geklagt wird nach der EuGVVO (Brüssel Ia) am Wohnsitzgericht des Verbrauchers in Österreich. Eine Übersicht zu diesen Entwicklungen aus Luxemburg liefert der Beitrag Drei Signale aus Luxemburg.
Das Millionenurteil von 2022 und was heute gilt
PokerStars ist in Österreich kein Neuland für die Gerichte. Bereits 2022 erstritt ein österreichischer Spieler rund 1,6 Millionen Euro gegen den maltesischen Betreiber, ein Verfahren, das meine Kanzlei geführt hat. Die Argumentation und die Bedeutung dieses Falls über den Einzelfall hinaus sind im Beitrag zum PokerStars-Millionenurteil 2022 ausführlich beschrieben und werden hier nicht wiederholt.
Wichtig ist der Befund für heute. Das Urteil von 2022 war keine Ausnahme, sondern eine frühe Bestätigung der Linie, die der Oberste Gerichtshof seither in ständiger Rechtsprechung trägt. Die rechtliche Ausgangslage hat sich seitdem nicht verschlechtert, im Gegenteil. Die EuGH-Entscheidungen des Jahres 2026 haben die Rückforderungsansprüche zusätzlich abgesichert. Für Betroffene heißt das: Ob ein Verlust 2018, 2022 oder 2025 entstanden ist, ändert an der grundsätzlichen Rückforderbarkeit nichts. Der historische Ankerpunkt ist da, die Rechtsentwicklung läuft in dieselbe Richtung weiter.
Auch wer den Zugang technisch umging, kann zurückfordern
Bei Poker-Fällen stellt sich regelmäßig die Frage, ob technische Zugangsfragen dem Anspruch schaden. Nach unserer Auffassung tun sie das nicht.
Maßgeblich für die Rückforderung ist der gewöhnliche Aufenthalt des Spielers in Österreich und die Ausrichtung des Angebots auf den österreichischen Markt. Dafür sprechen das deutschsprachige Interface, Euro- und österreichische Zahlungswege und die Bewerbung. Manche Betroffene spielen etwa über einen VPN-Zugang. Die VPN-Nutzung des Spielers ändert nach unserer Beurteilung nichts an der Nichtigkeit des konzessionslosen Spielvertrags und an der bereicherungsrechtlichen Rückforderbarkeit. Entscheidend bleibt, dass die Verluste bei einem Anbieter ohne österreichische Konzession entstanden sind.
Die Durchsetzung gegen einen Malta-Anbieter
Die praktische Herausforderung liegt bei Anbietern dieser Gruppe regelmäßig nicht im Erkenntnisverfahren, sondern in der Vollstreckung. Die Vollstreckung gegen eine maltesische Gesellschaft läuft grundsätzlich über die Brüssel-Ia-Verordnung. Börsennotierte Konzerne wie der Mutterkonzern hinter PokerStars haben greifbares Vermögen im EU-Raum und sind regelmäßig vollstreckbar.
Malta hat 2023 mit der als “Bill 55” bekannten Regelung versucht, die Vollstreckung ausländischer Casino-Urteile auf der Insel zu erschweren. Diese Blockade wird inzwischen abgebaut. Der EuGH hat mit Urteil vom 21.05.2026 in der Rechtssache C-198/24 die vorläufige Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 ermöglicht. Und in der Rechtssache C-683/24 hat der Generalanwalt beim EuGH in seinen Schlussanträgen vom 23.04.2026 die Auffassung vertreten, dass Bill 55 mit der Brüssel-Ia-Verordnung unvereinbar ist. In Summe verschiebt sich die Verhandlungsposition. Die Instrumente, mit denen titulierte Forderungen bisher auf Distanz gehalten wurden, werden sukzessive abgebaut.
Realistisch bleibt: Verfahren gegen Anbieter dieser Gruppe enden zum Teil in Vergleichen, deren Höhe im Einzelfall verhandelbar ist und regelmäßig unter der vollen Klagsumme liegt. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit ist vor Klagseinbringung konkret zu prüfen.
Häufige Fragen
Ist Poker nicht Geschicklichkeit und deshalb kein Glücksspiel?
Geschicklichkeit spielt bei Poker eine Rolle, das ist unbestritten. Rechtlich entscheidend ist aber, dass das Spielergebnis vorwiegend vom Zufall abhängt. Das Glücksspielgesetz nennt Poker ausdrücklich als Glücksspiel (§ 1 Abs 2 GSpG), und die Rechtsprechung behandelt Online-Poker um Geld entsprechend. Pokerverluste werden damit zivilrechtlich wie andere Glücksspielverluste behandelt und sind gegenüber dem Online-Casino rückforderbar.
Kann ich auch Pokerverluste von vor vielen Jahren noch zurückfordern?
Der bereicherungsrechtliche Anspruch verjährt nach § 1478 ABGB erst in 30 Jahren. Auch ältere Verluste sind daher grundsätzlich erfasst. Die Verjährungssituation ist im Einzelfall zu prüfen, wir bieten eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung an.
Spielt es eine Rolle, dass ich über einen VPN gespielt habe?
Nach unserer Auffassung nicht. Maßgeblich sind der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich und die Ausrichtung des Angebots auf den österreichischen Markt. Die VPN-Nutzung des Spielers legalisiert das konzessionslose Angebot nicht und schließt den Rückforderungsanspruch nicht aus.
Zahlt PokerStars nach einem Urteil tatsächlich?
Anbieter mit Sitz in Malta haben sich in der Vergangenheit auf maltesische Vollstreckungshürden berufen, namentlich auf “Bill 55”. Diese Hürden werden derzeit abgebaut. Der EuGH hat in C-198/24 die vorläufige Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 ermöglicht, und der Generalanwalt hält Bill 55 in C-683/24 für unionsrechtswidrig. PokerStars stützt sich aktuell auf die “Bill 55”, doch wir gehen davon aus, dass diese Verteidigungsstrategie nicht auf Dauer halten wird.
Was brauche ich für eine Ersteinschätzung?
Nur den betroffenen Anbieter und den ungefähren Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie nicht beschaffen und auch nicht bei PokerStars anfordern, das übernimmt zur Gänze die Kanzlei. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.
Was Sie jetzt tun können
Für die kostenlose Ersteinschätzung genügen der betroffene Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie nicht beschaffen und auch nicht bei PokerStars anfordern, das übernimmt zur Gänze die Kanzlei. Die Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von uns, der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel. Wir sind Pioniere bei Casino-Rückforderungen mit Erfahrung seit 2019 und tausenden erfolgreich abgeschlossenen Fällen. Anfrage senden oder zuerst die Rückforderung im Detail nachlesen.