Anbieter
PokerStars Verluste in Österreich zurückfordern
Online-Casino ohne österreichische Konzession.
Verluste bei PokerStars prüfen lassen
Kostenlose Ersteinschätzung. Sie nennen Verlustsumme, Anbieter und Zeitraum, die Antwort kommt direkt von der Kanzlei.
Stammdaten
- Sitz
- SPK 1000, Malta
- Vertragspartner
- TSG Interactive Gaming Europe Limited (C54266)
- Lizenz
- Malta, Lizenz MGA/B2C/213/2011
- Mutterkonzern
- Flutter Entertainment plc
- Produkte
- Poker
- Konzession in Österreich
- nein
Wer bei PokerStars Geld verloren hat, kann den Verlust nach österreichischem Recht zurückfordern. Die Betreibergesellschaft verfügt über keine österreichische Konzession, der Spielvertrag ist deshalb nichtig und die Einsätze sind bereicherungsrechtlich rückforderbar. Der Oberste Gerichtshof hat die Rückforderung von Online-Poker-Verlusten in ständiger Rechtsprechung bestätigt.
Über die Marke
PokerStars (betrieben von der TSG Interactive Gaming Europe Ltd. mit Sitz in Malta) ist die weltweit bekannteste und historisch größte Online-Pokerplattform.
Der Anbieter und seine Lizenz
PokerStars wird von der TSG Interactive Gaming Europe Limited (C54266) mit Sitz in SPK 1000, Malta betrieben und führt für den europäischen Markt Online-Poker um Geld. Die Gesellschaft hält die Lizenz Malta, Lizenz MGA/B2C/213/2011. Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz besteht nicht. Wer Spielangebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richtet, braucht jedoch genau diese Konzession.
Die Rückforderung der Poker-Verluste
Verträge zwischen TSG Interactive Gaming Europe Limited (C54266) und Spielerinnen und Spielern in Österreich über Online-Poker um Geld sind nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig. Eingezahlte Beträge wurden ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§ 1431 ff. ABGB) zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie zuletzt in 6 Ob 31/24p. Die Verjährung beträgt 30 Jahre nach § 1478 ABGB.
Der Konzern hinter der Marke
Die TSG Interactive Gaming Europe Limited (C54266) gehört zur Flutter Entertainment plc. Der Konzern führt mehrere Glücksspiel-Marken unter eigenen operativen Gesellschaften. Welche Gesellschaft im konkreten Einzelfall Vertragspartner war, ergibt sich aus den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gerichtsstand und Vollstreckung
Klagen werden vor dem österreichischen Wohnsitzgericht der Spielerin oder des Spielers geführt. Für die Vollstreckung eines österreichischen Urteils gegenüber einer Gesellschaft mit Sitz in Malta ist die Brüssel-Ia-Verordnung formal anwendbar. In der Praxis wird die Durchsetzung auf Malta durch das maltesische “Bill 55” verzögert oder erschwert, weshalb Verfahren manchmal in einem Vergleich enden. Die Vergleichshöhe ist im Einzelfall verhandelbar und liegt regelmäßig unter der vollen Klagsumme. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir vor Klagseinbringung konkret.
Was Sie jetzt brauchen
Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen die betroffenen Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie selbst nicht beschaffen, das macht die Kanzlei. Eine Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von Dr. Peschel. Anfrage senden oder die Rückforderung im Detail durchlesen.
Rechtliche Grundlage je Produkt
- Poker
- Glücksspielgesetz (GSpG), je nach Spielmodus
Häufige Fragen