Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel, Porträtfoto
Beliebte Anwälte 2026, Auszeichnung KANZLEI

Ein Service von Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel

Spielverluste von Online-Casinos zurückfordern.

Wir sind seit 2019 auf die Rückforderung von Online-Casinoverlusten in Österreich spezialisiert. Ihren Fall prüfen wir im Rahmen einer unverbindlichen Erstprüfung völlig kostenlos und übernehmen das Verfahren auf Wunsch mit kooperierenden Prozessfinanzierern ohne Kostenrisiko für Sie. Alle Ihre Informationen bleiben unter anwaltlicher Verschwiegenheit.

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    Vorschlag anklicken oder Enter drücken zum Hinzufügen. Mehrere Casinos möglich.

    • OGH-bestätigte Rückforderung
    • Rechtsanwaltskammer Wien
    • Persönliche Mandatsführung

    Bekannt aus den Medien

    Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel

    Österreichische Medien berichten regelmäßig über die Rückforderung von Spielverlusten und Dr. Peschel kommt in zahlreichen Interviews und Berichten zu Wort.

    Unsere zufriedenen Kunden

    Ausgezeichnet

    Basierend auf 83 Bewertungen

    • Profilbild Roman Rab

      Roman Rab

      vor 1 Monat

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      Von Anfang bis zum Schluss top betreut. Man muss sich um absolut nichts kümmern und bekommt am Ende seine Glücksspielverluste zurück. Kann Dr. Peschel nur jeden ans Herz legen, der Glücksspielverluste hinnehmen musste.

    • Profilbild Alexander Blunder

      Alexander Blunder

      vor 1 Monat

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      Sehr gut strukturierte und hilfsbereite Anwaltskanzlei! War sehr zufrieden mit der Kommunikation und der gesamten Arbeit.

    • Profilbild Baki Sevinc

      Baki Sevinc

      vor 2 Monaten

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      Dank Herrn Dr. Oliver Peschel habe ich einen Teil meiner Verluste wieder zurückbekommen. Bin sehr dankbar.

    • Profilbild Alexander Zimmermann

      Alexander Zimmermann

      vor 3 Monaten

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      Absolut top. Wurde professionell im Zuge einer Sammelklage betreut und beraten. Von Anfang bis Ende hat die Kommunikation ausgezeichnet funktioniert. Ich kann Herrn Peschel nur weiterempfehlen.

    • Profilbild Gueorgui Tchakarov

      Gueorgui Tchakarov

      vor 4 Monaten

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      Sehr gut!

    • Profilbild Leo Albrecht

      Leo Albrecht

      vor 6 Monaten

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      Kompetenter Rechtsanwalt, hat mir zuviel bezahlte Gebühren zurückgeholt. Durch die Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer ohne eigenes finanzielles Risiko. Empfehle allen die davon betroffen sind dies prüfen zu lassen.

    Geld im Online-Casino verloren?

    Wir vertreten Sie bei der zivilrechtlichen Rückforderung Ihrer Spielverluste und führen das Verfahren auf Wunsch ohne Kostenrisiko für Sie.

    Vertraulich
    § 9 RAO, vom ersten Wort an.
    Persönlich
    Dr. Peschel betreut jede Akte selbst.
    Effizient
    Strukturierter Ablauf, klare Schritte.
    Zuverlässig
    Rechtsanwaltskammer Wien, bundesweit zugelassen.

    Die juristische Grundlage

    Warum können Spielverluste zurückgefordert werden?

    Österreich hat das Online-Glücksspiel staatlich monopolisiert. Nach § 3 Glücksspielgesetz braucht jeder Anbieter, der sein Spielangebot auf österreichische Spieler richtet, eine Konzession des Finanzministeriums. Eine solche Konzession besitzt in Österreich nur ein einziger Anbieter.

    Sämtliche weiteren Online-Casinos verfügen über keine österreichische Konzession und bieten ihr Spiel daher ohne gesetzliche Grundlage an. Was Sie auf Grundlage eines solchen unwirksamen Spielvertrags eingezahlt und verloren haben, können Sie zivilrechtlich zurückfordern. Diese Linie hat der Oberste Gerichtshof in seiner laufenden Judikatur bestätigt, zuletzt in OGH 6 Ob 31/24p.

    Rechtslage im Detail ansehen

    OGH-Linie

    Spielverträge mit Online-Casinos ohne österreichische Konzession sind nichtig. Verluste können nach Bereicherungsrecht zurückgefordert werden.

    6 Ob 31/24p Oberster Gerichtshof, gefestigte Linie Sinngemäße Wiedergabe der tragenden Argumentation aus mehreren OGH-Entscheidungen, nicht wörtliches Zitat

    So funktioniert die Rückforderung

    In drei Schritten zu Ihrem Geld.

    Sie schicken uns eine kurze Übersicht über Ihre Verluste, wir prüfen den Fall kostenlos und führen ihn auf Wunsch ohne Kostenrisiko für Sie weiter. Sie müssen weder Belege selbst sammeln noch in der Kanzlei persönlich erscheinen.

    1. 01

      Sie melden sich

      Für den ersten Kontakt reichen die Casinos und der ungefähre Gesamtverlust. Sie schreiben uns über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch und bekommen eine Antwort innerhalb weniger Werktage, direkt aus der Kanzlei.

    2. 02

      Wir prüfen kostenlos

      In der unverbindlichen Ersteinschätzung klären wir die Konzessionslage des Anbieters, die Vollstreckbarkeit, die Verjährung und die realistische Forderungshöhe. Sie erfahren konkret, ob sich die Klage für Ihren Fall rechnet.

    3. 03

      Wir holen Ihr Geld zurück

      Die Mandatsvereinbarung schließen wir digital ab, die Finanzierung läuft auf Wunsch über einen Prozessfinanzierer. Das Verfahren findet vor Ihrem österreichischen Wohnsitzgericht statt, ein eigenes Kostenrisiko tragen Sie dabei nicht.

    Jetzt kostenlose Anfrage stellen

    Die Verfahrensdauer hängt von Anbieter, Verlusthöhe und Beweislage ab.

    Anbieter-Index

    Anbieter im Visier.

    Sämtliche hier gelisteten Marken verfügen über keine österreichische Glücksspielkonzession. Ein Klick auf den Namen führt zur Detailseite mit Stammdaten, Lizenzlage und juristischer Einordnung. Ihr Casino ist nicht dabei? Melden Sie sich, wir prüfen ergänzend.

    112 Marken im Index Vollständigen Index ansehen

    Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel, Porträtfoto, Kanzlei am Karmeliterplatz Wien

    Der Anwalt

    Dr. Oliver Peschel.

    Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel ist Pionier bei der Rückforderung von Online-Glücksspielverlusten. Er war einer der ersten, die das Thema 2019 aufgegriffen haben und hat bis heute mehrere tausend Fälle abgewickelt. Seine Kanzlei führt er am Wiener Karmeliterplatz. Davor war er Rechtsanwalt bei LANSKY, GANZGER + partner und Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Seit 2020 unterrichtet er zusätzlich als Universitätslektor an der Sigmund Freud Privatuniversität.

    Werdegang im Überblick

    • 2022 Eröffnung der Kanzlei am Karmeliterplatz, Wien
    • 2020-laufend Universitätslektor, Sigmund Freud Privatuniversität
    • 2019 Eingetragener Rechtsanwalt, Wien
    • 2018 Doktorat der Rechtswissenschaften (Dr. iur.), Universität Wien
    • 2015 Stagiaire, Europäische Kommission, Brüssel

    Mitgliedschaften

    • Rechtsanwaltskammer Wien
    • Österreichischer Juristenverband
    • Österreichischer Rechtsanwaltsverein

    Vollständiges Profil und Pressespiegel

    Pressestimmen

    Dr. Peschel in den Medien.

    Auszüge aus Interviews und Berichten österreichischer Medien zum Thema illegale Online-Casinos und Rückforderung.

    • Viele Online-Casinos legen oftmals keinerlei Wert auf Spielerschutz, ganz im Gegenteil. Gerade suchtgefährdete Spieler sind bei diesen Casinos willkommen, denn sie bringen den meisten Umsatz. Die Folgen für diese Personen sind oftmals dramatisch.

      Heute.at 17. März 2025

    • Was viele aber nicht wissen: Spielschulden aus Glücksspielverträgen, die mit einem illegalen Online-Casino abgeschlossen wurden, sind unwirksam. Entstandene Verluste können zivilrechtlich rückgefordert werden.

      trend.at 27. September 2023

    • Aus den Verfahren um Spielverluste bei illegalen Online-Casinos sind ein paar hundert Millionen Euro offen. Tausende Spieler warten auf ihr rechtmäßig zugesprochenes Geld.

      Der Standard 28. Mai 2026

    Weitere Berichte

    Zitate stammen aus den verlinkten Artikeln. Wiedergabe in zitierfähiger Form, ohne sinnverändernde Bearbeitung.

    FAQ

    Was Spieler uns am häufigsten fragen

    Eine Auswahl der wichtigsten Fragen zur Rückforderung von Spielverlusten. Eine ausführliche Übersicht mit Suchfunktion finden Sie in der FAQ.

    Sind Sportwetten-Verluste rückforderbar?
    Ja, allerdings auf einer anderen Rechtsgrundlage als Casino-Verluste. Hauptanknüpfung ist die partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB zum Wettzeitpunkt, getragen unter anderem von OGH 1 Ob 176/22x. Pathologische Spielsucht allein reicht nicht, nachzuweisen ist, dass die Willensfreiheit zum Wettzeitpunkt aufgehoben war. Der Nachweis wird durch ein medizinisches Sachverständigengutachten geführt. Wegen der Kosten für Gutachten, Mehrinstanz-Verfahren und Auslandsexekution wird eine Sportwetten-Klage im Regelfall erst ab einer Verlusthöhe von etwa 50.000 Euro wirtschaftlich sinnvoll. Anders als beim Casino ist die Lizenzfrage hier nicht der entscheidende Hebel: in Betracht kommen sowohl ausländische Online-Wettanbieter als auch Inhaber einer österreichischen Landeswettlizenz, wenn beim Spieler eine entsprechende Suchterkrankung vorliegt. Die Aussichten prüfen wir im Einzelfall.
    Welche Casinoverluste können zurückgefordert werden?
    Wir können Verluste aus sämtlichen Arten des Glücksspiels zurückfordern: Slots, Poker, Roulette, Black Jack, etc. sowie alle Live-Spiele im Live-Casino.
    Lohnt sich die Klage gegen Anbieter mit Sitz in Malta oder Curaçao überhaupt?
    Die zivilrechtliche Argumentation ist gegen Malta- wie gegen Curaçao-Anbieter belastbar, gestützt auf die ständige OGH-Linie. Der eigentliche Knackpunkt liegt nicht im Anspruch, sondern in der Vollstreckung. Bei Malta-Anbietern ist die Brüssel-Ia-Verordnung formal anwendbar, in der Praxis wird die Durchsetzung jedoch durch das maltesische Bill 55 verzögert oder erschwert, weshalb Verfahren häufig in einem Vergleich enden. Die Vergleichshöhe ist im Einzelfall verhandelbar und liegt regelmäßig unter der vollen Klagsumme. Bei Curaçao-Anbietern entfällt das EU-Vollstreckungsregime ganz, hier kommen ergänzende Hebel in Betracht, etwa die persönliche Haftung der handelnden Geschäftsführer oder ein Vorgehen gegen europäische Zahlungsdienstleister, über die das Casino abrechnet. Wir prüfen für jeden Anbieter einzeln, ob die Klage wirtschaftlich darstellbar ist, bevor wir sie einbringen.
    Welche Sportwetten-Anbieter sind klagbar?
    In Betracht kommen grundsätzlich alle Online-Sportwetten-Anbieter, die ihre Angebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richten, sowohl ausländische Anbieter als auch Inhaber einer österreichischen Landeswettlizenz. Anders als beim Casino ist die Lizenzfrage hier nicht der entscheidende Anknüpfungspunkt. Ausschlaggebend ist der Nachweis der partiellen Geschäftsunfähigkeit (§ 865 ABGB) zum Wettzeitpunkt, geführt regelmäßig durch medizinisches Sachverständigengutachten. Die Erfolgsaussichten unterscheiden sich je nach Anbieter, Konstellation und Aktenlage und sind im konkreten Einzelfall zu prüfen.
    Welche Verluste sind nicht rückforderbar?
    Nicht rückforderbar sind Verluste beim österreichischen Konzessionsinhaber für Online-Glücksspiel, weil dieser über eine gültige Konzession nach dem Glücksspielgesetz verfügt. Ebenfalls außen vor bleiben staatliche Lotterien des Konzessionsinhabers wie Lotto, EuroMillionen oder Toto. Alle übrigen Verluste in Online-Casinos ohne österreichische Konzession sind grundsätzlich rückforderbar. Sportwetten-Verluste folgen einer eigenen Linie über die partielle Geschäftsunfähigkeit zum Wettzeitpunkt (§ 865 ABGB) mit medizinischem Sachverständigengutachten als Beweismittel; eine Klage wird im Regelfall erst ab einer Verlusthöhe von etwa 50.000 Euro wirtschaftlich sinnvoll. Bei Mischanbietern, die mehrere Produkte führen, trennen wir die Verluste pro Produkt und prüfen die jeweils einschlägige Rechtsgrundlage.
    Was kostet das Erstgespräch und wie läuft es ab?
    Kostenlos und unverbindlich. Sie senden uns Ihre Liste der Casinos und Verlustsummen, wir prüfen die Erfolgsaussichten, klären Finanzierungsoptionen und antworten Ihnen in der Regel innerhalb weniger Werktage. Ein Telefontermin ist möglich, aber nicht zwingend. Erst wenn wir uns auf das Mandat einigen und Sie die Mandatsvereinbarung unterzeichnen, beginnen wir mit der Arbeit. Vorher fallen für Sie keinerlei Kosten an.
    Sind Krypto-Casinos auch belangbar?
    Ja, aus zwei Gründen: Erstens unterliegt auch Glücksspiel mit Krypto-Einsätzen dem österreichischen Glücksspielgesetz, weil das Tatbestandsmerkmal Vermögenswert-Einsatz erfüllt ist. Zweitens hat keiner der typischen Krypto-Casinos (Stake, Roobet, Bitstarz und vergleichbare) eine österreichische Konzession. Die Rückforderung folgt denselben Regeln wie bei Fiat-Casinos. Die zusätzliche Herausforderung liegt in der Vollstreckung, weil viele Krypto-Anbieter in Drittstaaten wie Curaçao sitzen. Wir prüfen pro Fall die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit.
    Welche Verjährungsfrist gilt bei Sportwetten-Rückforderungen?
    Wie bei Casino-Verlusten greift grundsätzlich die 30-jährige Verjährungsfrist nach § 1478 ABGB. Bei Sportwetten folgt die Vertragsnichtigkeit allerdings nicht aus einer fehlenden Lizenz, sondern aus der partiellen Geschäftsunfähigkeit zum Wettzeitpunkt (§ 865 ABGB). Achtung: bei der Geschäftsführerhaftung als Deliktsanspruch gilt die kürzere 3-Jahres-Frist nach § 1489 ABGB ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Wenn Sie über diese ergänzende Schiene vorgehen wollen, sollten wir den Mandatsbeginn nicht zu lange aufschieben.
    Haften auch die Geschäftsführer eines Casinos persönlich?
    Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Geschäftsführer wissentlich an einem Geschäftsbetrieb ohne erforderliche Konzession mitwirken, kommen deliktische Schadenersatzansprüche nach § 1295 ABGB in Betracht. Dieser Hebel ist besonders bei Anbietern aus Drittstaaten relevant, weil der Anspruch nicht am Gesellschaftsvermögen hängt und auch in der EU vollstreckbar bleibt, sofern der Geschäftsführer dort Vermögen hat. Wichtig: hier gilt die kürzere 3-Jahres-Frist nach § 1489 ABGB ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, der Mandatsbeginn sollte daher zeitnah erfolgen.
    Wie weit zurück kann ich Verluste aus Online-Casinos einklagen?
    Bereicherungsansprüche aus nichtigen Spielverträgen verjähren in Österreich nach 30 Jahren (§ 1478 ABGB). Verluste aus den letzten drei Jahrzehnten sind also grundsätzlich einklagbar, sofern der Anbieter im Klagezeitraum ohne österreichische Konzession war. Bei sehr alten Verlusten wird die Dokumentation schwieriger, weil Casinos Spielhistorien meist nur eingeschränkt rückwirkend bereitstellen. Heben Sie alte Kontoauszüge und E-Mails von Anbietern auf, das hilft bei der Beweissicherung.
    Werden Bonus-Beträge und Freispiele in der Rückforderung mitgerechnet?
    Rückforderbar sind die tatsächlich von Ihnen eingezahlten und verlorenen Beträge. Reine Bonus-Guthaben, die das Casino zusätzlich gewährt hat, fließen nicht in die Forderung ein, weil sie ursprünglich nicht aus Ihrem Vermögen stammten. Wenn Sie aber eigenes Geld einzahlen, um Umsatzbedingungen für einen Bonus zu erfüllen, und dabei Ihr Echtgeld verlieren, ist dieser Echtgeld-Verlust selbstverständlich Teil der Forderung. Wir rechnen das in der Klagevorbereitung sauber auseinander.
    Das Casino zahlt meinen Gewinn nicht aus. Was kann ich tun?
    Gewinne aus Spielverträgen mit Casinos ohne österreichische Konzession sind nach gefestigter Rechtsprechung selbst nichtig und können daher nicht eingeklagt werden. Der praktische Hebel liegt anderswo: Ihre Verluste aus diesem und früheren Spielzeiträumen sind unter Bereicherungsrecht rückforderbar. Wir prüfen Ihren Fall und bündeln die rückforderbaren Ansprüche in einem Verfahren.
    Können auch geringe Verluste zurückgefordert werden?
    Wir übernehmen Fälle zur Rückforderung bei einem Gesamtverlust in Höhe von mindestens 1.000 EUR pro Casino. In manchen Fällen können jedoch auch nur deutlich höhere Verluste angenommen werden. Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten in jedem Einzelfall.
    Wie läuft die Kommunikation mit der Kanzlei?
    Die Kommunikation erfolgt vorrangig per E-Mail. Vollmacht und Mandatsvertrag werden online unterzeichnet, sodass Sie für die Mandatserteilung nicht persönlich in der Kanzlei erscheinen müssen. Für individuelle Rückfragen sind telefonische Termine vereinbar.
    Was passiert, wenn das Casino während des Verfahrens insolvent wird?
    Bei einer Insolvenz wird Ihre Forderung als Insolvenzforderung angemeldet, die Quotenauszahlung hängt von der Masse ab. Im Casino-Bereich ist das relevant, weil einige kleinere Anbieter immer wieder verschwinden oder Lizenzen verlieren. Genau deshalb prüfen wir vor jeder Klage die wirtschaftliche Stabilität des Betreibers. Bei Anbietern mit hohem Insolvenzrisiko ziehen wir oft den Hebel der persönlichen Geschäftsführerhaftung mit, weil diese die Insolvenz der Gesellschaft überdauert.
    Mache ich mich strafbar, weil ich bei einem illegalen Online-Casino gespielt habe?
    Nein, als Spieler machen Sie sich in Österreich nicht strafbar. Sie müssen daher keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten, wenn Sie Ihre Verluste bei illegalen Online-Casinos mit unserer Hilfe zurückfordern.
    Wird mein Name oder mein Spielverhalten öffentlich, wenn ich klage?
    Nein, wir behandeln sämtliche Namen und sämtliche Spielverluste vertraulich. Wir geben keine Pressemitteilungen mit Klägernamen heraus und nutzen Mandantendaten nicht für Marketing.
    Was bedeuten die anhängigen EuGH-Verfahren für meinen Fall?
    Mehrere österreichische Höchstgerichts-Verfahren liegen aktuell beim Europäischen Gerichtshof zur unionsrechtlichen Klärung des Glücksspielmonopols. Eine Entscheidung wird nicht vor 2027 erwartet. Für laufende Verfahren ändert das wenig, weil die nationale OGH-Judikatur (insbesondere 6 Ob 31/24p) eine stabile Grundlage bildet. Manche Anbieter beantragen Verfahrensaussetzung mit Verweis auf den EuGH, die Gerichte folgen dem aber nur selten. Wir warten nicht auf den EuGH, sondern führen Verfahren auf Basis der vorhandenen Judikatur.
    Wie lange dauert es, bis ich mein Geld vom Online-Casino zurückbekomme?
    Die Dauer hängt stark vom Einzelfall und vom Casino-Anbieter ab. Wir als seriöser Anbieter versprechen keine Sofort-Auszahlung, da die Prozesse in manchen Fällen viele Monate oder gar ein Jahr dauern können.
    Soll ich mein Casino-Konto vor der Klage schließen?
    Nein, schließen Sie es zumindest nicht aus eigenem Antrieb. Solange das Konto offen ist, haben Sie Zugriff auf Spielhistorie, Transaktionen, Bonusabrechnungen und Mailings. Eine Sperre oder Kündigung durch das Casino kann vorkommen und ist kein Nachteil für Ihren Fall. Melden Sie sich in dem Fall mit den betroffenen Casinos und der ungefähren Verlusthöhe bei uns, das weitere Vorgehen besprechen wir gemeinsam.
    Was kostet mich die Klage und welches Prozessrisiko trage ich?
    In der Regel kein eigenes Prozesskostenrisiko. Auf Wunsch arrangieren wir einen Prozessfinanzierer, der sämtliche Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten trägt. Im Erfolgsfall behält der Finanzierer eine vereinbarte Erfolgsbeteiligung, im Verlustfall tragen Sie keine Kosten. Alternativen sind Rechtsschutzversicherung (sofern gedeckt) oder Selbstfinanzierung mit Streitwertstaffel. Welcher Weg zu Ihrem Fall passt, klären wir im Erstgespräch, das für Sie kostenlos ist.
    Klage ich allein oder als Teil einer Sammelklage?
    In Österreich gibt es keine echte Class Action wie in den USA. Wir führen jeden Fall als Einzelklage Ihrer Person gegen den betreffenden Anbieter, weil das verfahrensrechtlich die saubere Grundlage ist und Sie volle Verfügung über Ihren Anspruch behalten. Mehrere Spieler gegen denselben Anbieter werden organisatorisch gebündelt geführt, was Effizienz und Verhandlungsstärke schafft, ohne dass Sie Ihre prozessualen Rechte aufgeben. Erfolge anderer Mandanten gegen denselben Anbieter wirken sich positiv auf vergleichbare Folgefälle aus.
    Welche Unterlagen brauche ich für die Klage?
    Für den ersten Kontakt reichen zwei Angaben: bei welchen Online-Casinos Sie gespielt haben und wie hoch der ungefähre Gesamtverlust pro Anbieter war. Alle weiteren Unterlagen wie Spielhistorie, Vertragsbedingungen oder Identifikationsdokumente holen wir für Sie ein, das ist Teil unserer Arbeit. Wenn Sie ohnehin alte E-Mails oder Kontoauszüge zur Hand haben, dürfen Sie diese gern mitschicken, notwendig ist es aber nicht.
    Wie läuft das Verfahren gegen ein Online-Casino ab?
    Vier Schritte: Mandatserteilung und Unterlagensammlung, Aufforderungsschreiben mit Zahlungsfrist an den Casino-Betreiber, Klage am österreichischen Wohnsitzgericht des Spielers (Art 17, 18 EuGVVO), nach rechtskräftigem Urteil Vollstreckung. Manche Anbieter zahlen schon nach dem Aufforderungsschreiben, andere lassen es auf den Prozess ankommen, das ist im Einzelfall nicht vorhersagbar. Geht ein Casino vollumfänglich in den Prozess, dauert das Verfahren in erster Instanz erfahrungsgemäß sechs bis fünfzehn Monate. Bei Malta-Anbietern mündet das Verfahren manchmal in einen Vergleich, dessen Höhe verhandelbar ist und regelmäßig unter der vollen Klagsumme liegt.
    Ist ein positives Urteil tatsächlich vollstreckbar?
    Formal ja, in der Praxis differenziert. Innerhalb der EU werden österreichische Urteile nach der Brüssel-Ia-Verordnung anerkannt, eine separate Vollstreckbarerklärung ist nicht erforderlich. Bei maltesischen Anbietern wird die Durchsetzung auf Malta jedoch durch das maltesische Bill 55 verzögert oder erschwert, weshalb Verfahren dort häufig in einem Vergleich enden. Die Vergleichshöhe ist im Einzelfall verhandelbar und liegt regelmäßig unter der vollen Klagsumme. Bei Anbietern mit Sitz in Drittstaaten wie Curaçao entfällt das EU-Vollstreckungsregime; hier prüfen wir ergänzend, ob das Casino europäische Vermögenswerte hat, ob über Zahlungsdienstleister gepfändet werden kann oder ob die Geschäftsführerhaftung greift. Vor jeder Klage prüfen wir die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit konkret.
    Was muss ich tun, um meine Verluste zurückzubekommen?
    Listen Sie alle Online-Casinos auf, bei denen Sie über die Jahre Verluste hatten. Notieren Sie wenn möglich den ungefähren Zeitraum und die Höhe pro Anbieter. Diese Liste ist die wichtigste Vorarbeit, weil sich daraus ergibt, welche Anbieter überhaupt belangbar sind und welche Casinos zum selben Konzern gehören. Im nächsten Schritt schicken wir Ihnen eine Mandatsvereinbarung, holen die Spielhistorie beim Casino ein und prüfen Ihre Erfolgsaussichten.
    Ich habe schon Bank-Chargebacks gemacht. Schadet das einer späteren Klage?
    Nicht zwangsläufig, aber es macht den Fall komplizierter. Casinos reagieren auf eigenmächtige Chargebacks oft mit Inkassoforderungen oder mit der Sperre des Spielerkontos. Manche Anbieter argumentieren später vor Gericht, der Spieler habe sich bereits selbst beholfen. Der zivilrechtliche Weg über uns ist sauberer, weil die Forderung sauber tituliert wird und die EU-Vollstreckung damit etabliert ist. Wenn Sie bereits Chargebacks veranlasst haben, dokumentieren Sie diese, wir berücksichtigen sie in der Klageaufbereitung.
    Spielt es eine Rolle, wenn ich mich selbst gesperrt hatte oder problematisches Spielverhalten zeigte?
    Ja, und es stärkt Ihren Fall oft sogar. Wenn ein Casino einen Selbstausschluss ignoriert, Limits nicht durchsetzt oder erkennbare Anzeichen problematischen Spielens nicht aufgreift, verletzt es Spielerschutzpflichten. Das stützt unsere Argumentation, weil dann nicht nur die fehlende Konzession relevant ist, sondern auch der mangelnde Schutz. Erwähnen Sie solche Umstände im Erstgespräch, sie können der Klage zusätzlichen Hebel geben.

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    Erstprüfung anfragen

    Ein erster Schritt genügt.

    Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht mit den Online-Casinos, dem ungefähren Zeitraum und der ungefähren Verlusthöhe. Die Erstprüfung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich und unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit.

    • Verschwiegenheit nach § 9 RAO
    • Erstprüfung kostenfrei und unverbindlich
    • Persönliche Mandatsführung durch Dr. Peschel