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Häufige Fragen zur Rückforderung

28 Antworten zu Rechtsgrundlage, Verfahren, Anbietern, Honorar und Verjährung. Suchen oder durch die Themenkarten klicken.

Was Sie wissen sollten

Rechtsgrundlage & Rückforderung

Welche Casinoverluste können zurückgefordert werden?
Wir können Verluste aus sämtlichen Arten des Glücksspiels zurückfordern: Slots, Poker, Roulette, Black Jack, etc. sowie alle Live-Spiele im Live-Casino.
Welche Verluste sind nicht rückforderbar?
Nicht rückforderbar sind Verluste beim österreichischen Konzessionsinhaber für Online-Glücksspiel, weil dieser über eine gültige Konzession nach dem Glücksspielgesetz verfügt. Ebenfalls außen vor bleiben staatliche Lotterien des Konzessionsinhabers wie Lotto, EuroMillionen oder Toto. Alle übrigen Verluste in Online-Casinos ohne österreichische Konzession sind grundsätzlich rückforderbar. Sportwetten-Verluste folgen einer eigenen Linie über die partielle Geschäftsunfähigkeit zum Wettzeitpunkt (§ 865 ABGB) mit medizinischem Sachverständigengutachten als Beweismittel; eine Klage wird im Regelfall erst ab einer Verlusthöhe von etwa 50.000 Euro wirtschaftlich sinnvoll. Bei Mischanbietern, die mehrere Produkte führen, trennen wir die Verluste pro Produkt und prüfen die jeweils einschlägige Rechtsgrundlage.
Was kostet das Erstgespräch und wie läuft es ab?
Kostenlos und unverbindlich. Sie senden uns Ihre Liste der Casinos und Verlustsummen, wir prüfen die Erfolgsaussichten, klären Finanzierungsoptionen und antworten Ihnen in der Regel innerhalb weniger Werktage. Ein Telefontermin ist möglich, aber nicht zwingend. Erst wenn wir uns auf das Mandat einigen und Sie die Mandatsvereinbarung unterzeichnen, beginnen wir mit der Arbeit. Vorher fallen für Sie keinerlei Kosten an.
Werden Bonus-Beträge und Freispiele in der Rückforderung mitgerechnet?
Rückforderbar sind die tatsächlich von Ihnen eingezahlten und verlorenen Beträge. Reine Bonus-Guthaben, die das Casino zusätzlich gewährt hat, fließen nicht in die Forderung ein, weil sie ursprünglich nicht aus Ihrem Vermögen stammten. Wenn Sie aber eigenes Geld einzahlen, um Umsatzbedingungen für einen Bonus zu erfüllen, und dabei Ihr Echtgeld verlieren, ist dieser Echtgeld-Verlust selbstverständlich Teil der Forderung. Wir rechnen das in der Klagevorbereitung sauber auseinander.
Können auch geringe Verluste zurückgefordert werden?
Wir übernehmen Fälle zur Rückforderung bei einem Gesamtverlust in Höhe von mindestens 1.000 EUR pro Casino. In manchen Fällen können jedoch auch nur deutlich höhere Verluste angenommen werden. Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten in jedem Einzelfall.
Wie läuft die Kommunikation mit der Kanzlei?
Die Kommunikation erfolgt vorrangig per E-Mail. Vollmacht und Mandatsvertrag werden online unterzeichnet, sodass Sie für die Mandatserteilung nicht persönlich in der Kanzlei erscheinen müssen. Für individuelle Rückfragen sind telefonische Termine vereinbar.
Mache ich mich strafbar, weil ich bei einem illegalen Online-Casino gespielt habe?
Nein, als Spieler machen Sie sich in Österreich nicht strafbar. Sie müssen daher keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten, wenn Sie Ihre Verluste bei illegalen Online-Casinos mit unserer Hilfe zurückfordern.
Was bedeuten die anhängigen EuGH-Verfahren für meinen Fall?
Mehrere österreichische Höchstgerichts-Verfahren liegen aktuell beim Europäischen Gerichtshof zur unionsrechtlichen Klärung des Glücksspielmonopols. Eine Entscheidung wird nicht vor 2027 erwartet. Für laufende Verfahren ändert das wenig, weil die nationale OGH-Judikatur (insbesondere 6 Ob 31/24p) eine stabile Grundlage bildet. Manche Anbieter beantragen Verfahrensaussetzung mit Verweis auf den EuGH, die Gerichte folgen dem aber nur selten. Wir warten nicht auf den EuGH, sondern führen Verfahren auf Basis der vorhandenen Judikatur.
Was muss ich tun, um meine Verluste zurückzubekommen?
Listen Sie alle Online-Casinos auf, bei denen Sie über die Jahre Verluste hatten. Notieren Sie wenn möglich den ungefähren Zeitraum und die Höhe pro Anbieter. Diese Liste ist die wichtigste Vorarbeit, weil sich daraus ergibt, welche Anbieter überhaupt belangbar sind und welche Casinos zum selben Konzern gehören. Im nächsten Schritt schicken wir Ihnen eine Mandatsvereinbarung, holen die Spielhistorie beim Casino ein und prüfen Ihre Erfolgsaussichten.
Ich habe schon Bank-Chargebacks gemacht. Schadet das einer späteren Klage?
Nicht zwangsläufig, aber es macht den Fall komplizierter. Casinos reagieren auf eigenmächtige Chargebacks oft mit Inkassoforderungen oder mit der Sperre des Spielerkontos. Manche Anbieter argumentieren später vor Gericht, der Spieler habe sich bereits selbst beholfen. Der zivilrechtliche Weg über uns ist sauberer, weil die Forderung sauber tituliert wird und die EU-Vollstreckung damit etabliert ist. Wenn Sie bereits Chargebacks veranlasst haben, dokumentieren Sie diese, wir berücksichtigen sie in der Klageaufbereitung.
Spielt es eine Rolle, wenn ich mich selbst gesperrt hatte oder problematisches Spielverhalten zeigte?
Ja, und es stärkt Ihren Fall oft sogar. Wenn ein Casino einen Selbstausschluss ignoriert, Limits nicht durchsetzt oder erkennbare Anzeichen problematischen Spielens nicht aufgreift, verletzt es Spielerschutzpflichten. Das stützt unsere Argumentation, weil dann nicht nur die fehlende Konzession relevant ist, sondern auch der mangelnde Schutz. Erwähnen Sie solche Umstände im Erstgespräch, sie können der Klage zusätzlichen Hebel geben.

So läuft Ihre Klage

Verfahren

Wird mein Name oder mein Spielverhalten öffentlich, wenn ich klage?
Nein, wir behandeln sämtliche Namen und sämtliche Spielverluste vertraulich. Wir geben keine Pressemitteilungen mit Klägernamen heraus und nutzen Mandantendaten nicht für Marketing.
Wie lange dauert es, bis ich mein Geld vom Online-Casino zurückbekomme?
Die Dauer hängt stark vom Einzelfall und vom Casino-Anbieter ab. Wir als seriöser Anbieter versprechen keine Sofort-Auszahlung, da die Prozesse in manchen Fällen viele Monate oder gar ein Jahr dauern können.
Soll ich mein Casino-Konto vor der Klage schließen?
Nein, schließen Sie es zumindest nicht aus eigenem Antrieb. Solange das Konto offen ist, haben Sie Zugriff auf Spielhistorie, Transaktionen, Bonusabrechnungen und Mailings. Eine Sperre oder Kündigung durch das Casino kann vorkommen und ist kein Nachteil für Ihren Fall. Melden Sie sich in dem Fall mit den betroffenen Casinos und der ungefähren Verlusthöhe bei uns, das weitere Vorgehen besprechen wir gemeinsam.
Klage ich allein oder als Teil einer Sammelklage?
In Österreich gibt es keine echte Class Action wie in den USA. Wir führen jeden Fall als Einzelklage Ihrer Person gegen den betreffenden Anbieter, weil das verfahrensrechtlich die saubere Grundlage ist und Sie volle Verfügung über Ihren Anspruch behalten. Mehrere Spieler gegen denselben Anbieter werden organisatorisch gebündelt geführt, was Effizienz und Verhandlungsstärke schafft, ohne dass Sie Ihre prozessualen Rechte aufgeben. Erfolge anderer Mandanten gegen denselben Anbieter wirken sich positiv auf vergleichbare Folgefälle aus.
Welche Unterlagen brauche ich für die Klage?
Für den ersten Kontakt reichen zwei Angaben: bei welchen Online-Casinos Sie gespielt haben und wie hoch der ungefähre Gesamtverlust pro Anbieter war. Alle weiteren Unterlagen wie Spielhistorie, Vertragsbedingungen oder Identifikationsdokumente holen wir für Sie ein, das ist Teil unserer Arbeit. Wenn Sie ohnehin alte E-Mails oder Kontoauszüge zur Hand haben, dürfen Sie diese gern mitschicken, notwendig ist es aber nicht.
Wie läuft das Verfahren gegen ein Online-Casino ab?
Vier Schritte: Mandatserteilung und Unterlagensammlung, Aufforderungsschreiben mit Zahlungsfrist an den Casino-Betreiber, Klage am österreichischen Wohnsitzgericht des Spielers (Art 17, 18 EuGVVO), nach rechtskräftigem Urteil Vollstreckung. Manche Anbieter zahlen schon nach dem Aufforderungsschreiben, andere lassen es auf den Prozess ankommen, das ist im Einzelfall nicht vorhersagbar. Geht ein Casino vollumfänglich in den Prozess, dauert das Verfahren in erster Instanz erfahrungsgemäß sechs bis fünfzehn Monate. Bei Malta-Anbietern mündet das Verfahren manchmal in einen Vergleich, dessen Höhe verhandelbar ist und regelmäßig unter der vollen Klagsumme liegt.
Ist ein positives Urteil tatsächlich vollstreckbar?
Formal ja, in der Praxis differenziert. Innerhalb der EU werden österreichische Urteile nach der Brüssel-Ia-Verordnung anerkannt, eine separate Vollstreckbarerklärung ist nicht erforderlich. Bei maltesischen Anbietern wird die Durchsetzung auf Malta jedoch durch das maltesische Bill 55 verzögert oder erschwert, weshalb Verfahren dort häufig in einem Vergleich enden. Die Vergleichshöhe ist im Einzelfall verhandelbar und liegt regelmäßig unter der vollen Klagsumme. Bei Anbietern mit Sitz in Drittstaaten wie Curaçao entfällt das EU-Vollstreckungsregime; hier prüfen wir ergänzend, ob das Casino europäische Vermögenswerte hat, ob über Zahlungsdienstleister gepfändet werden kann oder ob die Geschäftsführerhaftung greift. Vor jeder Klage prüfen wir die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit konkret.

Wer ist überhaupt belangbar

Anbieter & Lizenzen

Lohnt sich die Klage gegen Anbieter mit Sitz in Malta oder Curaçao überhaupt?
Die zivilrechtliche Argumentation ist gegen Malta- wie gegen Curaçao-Anbieter belastbar, gestützt auf die ständige OGH-Linie. Der eigentliche Knackpunkt liegt nicht im Anspruch, sondern in der Vollstreckung. Bei Malta-Anbietern ist die Brüssel-Ia-Verordnung formal anwendbar, in der Praxis wird die Durchsetzung jedoch durch das maltesische Bill 55 verzögert oder erschwert, weshalb Verfahren häufig in einem Vergleich enden. Die Vergleichshöhe ist im Einzelfall verhandelbar und liegt regelmäßig unter der vollen Klagsumme. Bei Curaçao-Anbietern entfällt das EU-Vollstreckungsregime ganz, hier kommen ergänzende Hebel in Betracht, etwa die persönliche Haftung der handelnden Geschäftsführer oder ein Vorgehen gegen europäische Zahlungsdienstleister, über die das Casino abrechnet. Wir prüfen für jeden Anbieter einzeln, ob die Klage wirtschaftlich darstellbar ist, bevor wir sie einbringen.
Sind Krypto-Casinos auch belangbar?
Ja, aus zwei Gründen: Erstens unterliegt auch Glücksspiel mit Krypto-Einsätzen dem österreichischen Glücksspielgesetz, weil das Tatbestandsmerkmal Vermögenswert-Einsatz erfüllt ist. Zweitens hat keiner der typischen Krypto-Casinos (Stake, Roobet, Bitstarz und vergleichbare) eine österreichische Konzession. Die Rückforderung folgt denselben Regeln wie bei Fiat-Casinos. Die zusätzliche Herausforderung liegt in der Vollstreckung, weil viele Krypto-Anbieter in Drittstaaten wie Curaçao sitzen. Wir prüfen pro Fall die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit.
Haften auch die Geschäftsführer eines Casinos persönlich?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Geschäftsführer wissentlich an einem Geschäftsbetrieb ohne erforderliche Konzession mitwirken, kommen deliktische Schadenersatzansprüche nach § 1295 ABGB in Betracht. Dieser Hebel ist besonders bei Anbietern aus Drittstaaten relevant, weil der Anspruch nicht am Gesellschaftsvermögen hängt und auch in der EU vollstreckbar bleibt, sofern der Geschäftsführer dort Vermögen hat. Wichtig: hier gilt die kürzere 3-Jahres-Frist nach § 1489 ABGB ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, der Mandatsbeginn sollte daher zeitnah erfolgen.
Das Casino zahlt meinen Gewinn nicht aus. Was kann ich tun?
Gewinne aus Spielverträgen mit Casinos ohne österreichische Konzession sind nach gefestigter Rechtsprechung selbst nichtig und können daher nicht eingeklagt werden. Der praktische Hebel liegt anderswo: Ihre Verluste aus diesem und früheren Spielzeiträumen sind unter Bereicherungsrecht rückforderbar. Wir prüfen Ihren Fall und bündeln die rückforderbaren Ansprüche in einem Verfahren.
Was passiert, wenn das Casino während des Verfahrens insolvent wird?
Bei einer Insolvenz wird Ihre Forderung als Insolvenzforderung angemeldet, die Quotenauszahlung hängt von der Masse ab. Im Casino-Bereich ist das relevant, weil einige kleinere Anbieter immer wieder verschwinden oder Lizenzen verlieren. Genau deshalb prüfen wir vor jeder Klage die wirtschaftliche Stabilität des Betreibers. Bei Anbietern mit hohem Insolvenzrisiko ziehen wir oft den Hebel der persönlichen Geschäftsführerhaftung mit, weil diese die Insolvenz der Gesellschaft überdauert.

Eigene Spielregeln

Sportwetten

Sind Sportwetten-Verluste rückforderbar?
Ja, allerdings auf einer anderen Rechtsgrundlage als Casino-Verluste. Hauptanknüpfung ist die partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB zum Wettzeitpunkt, getragen unter anderem von OGH 1 Ob 176/22x. Pathologische Spielsucht allein reicht nicht, nachzuweisen ist, dass die Willensfreiheit zum Wettzeitpunkt aufgehoben war. Der Nachweis wird durch ein medizinisches Sachverständigengutachten geführt. Wegen der Kosten für Gutachten, Mehrinstanz-Verfahren und Auslandsexekution wird eine Sportwetten-Klage im Regelfall erst ab einer Verlusthöhe von etwa 50.000 Euro wirtschaftlich sinnvoll. Anders als beim Casino ist die Lizenzfrage hier nicht der entscheidende Hebel: in Betracht kommen sowohl ausländische Online-Wettanbieter als auch Inhaber einer österreichischen Landeswettlizenz, wenn beim Spieler eine entsprechende Suchterkrankung vorliegt. Die Aussichten prüfen wir im Einzelfall.
Welche Sportwetten-Anbieter sind klagbar?
In Betracht kommen grundsätzlich alle Online-Sportwetten-Anbieter, die ihre Angebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richten, sowohl ausländische Anbieter als auch Inhaber einer österreichischen Landeswettlizenz. Anders als beim Casino ist die Lizenzfrage hier nicht der entscheidende Anknüpfungspunkt. Ausschlaggebend ist der Nachweis der partiellen Geschäftsunfähigkeit (§ 865 ABGB) zum Wettzeitpunkt, geführt regelmäßig durch medizinisches Sachverständigengutachten. Die Erfolgsaussichten unterscheiden sich je nach Anbieter, Konstellation und Aktenlage und sind im konkreten Einzelfall zu prüfen.
Welche Verjährungsfrist gilt bei Sportwetten-Rückforderungen?
Wie bei Casino-Verlusten greift grundsätzlich die 30-jährige Verjährungsfrist nach § 1478 ABGB. Bei Sportwetten folgt die Vertragsnichtigkeit allerdings nicht aus einer fehlenden Lizenz, sondern aus der partiellen Geschäftsunfähigkeit zum Wettzeitpunkt (§ 865 ABGB). Achtung: bei der Geschäftsführerhaftung als Deliktsanspruch gilt die kürzere 3-Jahres-Frist nach § 1489 ABGB ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Wenn Sie über diese ergänzende Schiene vorgehen wollen, sollten wir den Mandatsbeginn nicht zu lange aufschieben.

Was kostet es Sie

Honorar & Risiko

Was kostet mich die Klage und welches Prozessrisiko trage ich?
In der Regel kein eigenes Prozesskostenrisiko. Auf Wunsch arrangieren wir einen Prozessfinanzierer, der sämtliche Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten trägt. Im Erfolgsfall behält der Finanzierer eine vereinbarte Erfolgsbeteiligung, im Verlustfall tragen Sie keine Kosten. Alternativen sind Rechtsschutzversicherung (sofern gedeckt) oder Selbstfinanzierung mit Streitwertstaffel. Welcher Weg zu Ihrem Fall passt, klären wir im Erstgespräch, das für Sie kostenlos ist.

Wie lange Sie Zeit haben

Verjährung & Spezialfälle

Wie weit zurück kann ich Verluste aus Online-Casinos einklagen?
Bereicherungsansprüche aus nichtigen Spielverträgen verjähren in Österreich nach 30 Jahren (§ 1478 ABGB). Verluste aus den letzten drei Jahrzehnten sind also grundsätzlich einklagbar, sofern der Anbieter im Klagezeitraum ohne österreichische Konzession war. Bei sehr alten Verlusten wird die Dokumentation schwieriger, weil Casinos Spielhistorien meist nur eingeschränkt rückwirkend bereitstellen. Heben Sie alte Kontoauszüge und E-Mails von Anbietern auf, das hilft bei der Beweissicherung.