Der neue Entwurf zum Glücksspielgesetz dreht eine jahrzehntealte Linie um: Das Monopol beim Online-Glücksspiel soll fallen, ab 2029 sollen mehrere Anbieter eine österreichische Lizenz bekommen können. Der entscheidende Punkt für alle, die in Online-Casinos Geld verloren haben, steht im Kleingedruckten. Wer bisher illegal ohne Konzession tätig war und eine Lizenz will, muss zuvor die Urteile aus Spielerklagen erfüllen. Eine Einordnung aus anwaltlicher Praxis.
Worum es geht, und warum gerade jetzt
Über das Glücksspielgesetz wurde lange hinter den Kulissen gerungen. Ende Mai 2026 hat das Finanzministerium einen Entwurf vorgelegt, der als Verhandlungsbasis mit den Koalitionspartnern dient. Wichtig vorab: Es handelt sich um einen Entwurf, nicht um geltendes Recht. Über den Sommer soll das Gesetz in Begutachtung gehen, auch auf EU-Ebene, ein Beschluss wird für den Herbst angepeilt. Bis dahin kann sich an den Details noch einiges bewegen.
Trotzdem markiert der Entwurf einen Wendepunkt. Bisher hieß die politische Linie, das Monopol im Online-Bereich bleibt und wird gegen illegale Anbieter härter durchgesetzt. Der nun vorliegende Entwurf geht den umgekehrten Weg.
Der Entwurf dreht beim Online-Monopol bei
Nach dem Entwurf ist das Ende des Monopols der Casinos-Austria-Tochter Win2Day beim Online-Glücksspiel besiegelt. Künftig soll es mehrere Online-Lizenzen geben. Die neu geschaffene Glücksspielaufsichtsbehörde soll das Recht zur Durchführung von Online-Ausspielungen durch Erteilung einer unbeschränkten Anzahl von Konzessionen übertragen können. Die Vergabe ist für 2029 geplant, die Ausschreibung soll nach dem Sommer kommen. Eine Lizenz soll bei erstmaliger Erteilung fünf Jahre laufen, bei Verlängerung zehn Jahre.
Das ist genau der Schritt, den Fachstimmen seit Jahren fordern. Ein einzelner konzessionierter Anbieter kann den gesamten inländischen Online-Bedarf nicht abdecken. Solange das legale Angebot auf eine Plattform beschränkt bleibt, wandern spielaffine Nutzer zu nicht konzessionierten Anbietern aus Malta, Curacao oder anderen Drittstaaten ab. Diese halten österreichische Spielerschutzregeln nicht ein und entziehen sich der heimischen Aufsicht. Ein offenes Lizenzsystem bindet Anbieter dagegen in die österreichische Regulierung ein, von der technischen Aufsicht bis zu den Verlustlimits. Auch das Anton-Proksch-Institut hat sich in einem offenen Brief an den Finanzminister für diesen Weg ausgesprochen, eine Studie des Branchenradar rechnet mit einer Kanalisierungsrate bis zu 85,5 Prozent und Steuermehreinnahmen bis zu 1,88 Milliarden Euro pro Jahr.
Der entscheidende Hebel: Wer eine Lizenz will, muss Spieler-Urteile erfüllen
Für Betroffene steht der wichtigste Satz nicht in der Überschrift, sondern im Detail des Entwurfs. Viele internationale Anbieter dürften auf den geöffneten Markt drängen, darunter auch jene, die bisher ohne Konzession in Österreich tätig waren, oft von Malta aus. Diese Anbieter sollen sich nach dem Entwurf freikaufen können. Die Bedingung dafür hat es in sich: Sie müssen die offenen Abgaben nachzahlen, und sie müssen den Urteilen aus Spielerklagen nachkommen.
Im Klartext heißt das, ein Anbieter, der eine österreichische Lizenz anstrebt, kann bestehende Rückforderungsurteile nicht länger ignorieren. Was viele Anbieter in der Vergangenheit über ausländische Sitzstaaten und Vollstreckungshürden auf Distanz gehalten haben, wird zur Eintrittsbedingung in den lukrativen österreichischen Markt. Wer eine Lizenz will, muss seine Spieler-Urteile erfüllen.
Damit verändert sich die Verhandlungslage. Ein durchgesetzter oder titulierter Anspruch ist nicht mehr nur ein Titel, den man mühsam im Ausland vollstrecken muss. Er wird zu einem Posten, den der Anbieter abräumen muss, wenn er in Österreich legal weitermachen will. Das erhöht den Anreiz der Anbieter, offene Forderungen zügig zu regeln, statt sie auszusitzen.
Beim Spielerschutz zieht der Entwurf deutlich an
Parallel zur Marktöffnung verschärft der Entwurf den Spielerschutz spürbar. Für das Automatenglücksspiel außerhalb der Spielbanken sind strenge Grenzen vorgesehen. Die Einzahlung von Spielguthaben wird für unter 26-Jährige auf 250 Euro pro Woche beschränkt, für ältere Spieler auf höchstens 1.680 Euro. Pro Spiel soll der Einsatz zwei Euro nicht überschreiten, bisher waren zehn oder fünf Euro möglich. Der mögliche Gewinn soll nicht über 2.000 Euro liegen, bisher waren es 10.000 oder 5.000 Euro. Jackpots werden verboten. Nach 90 Minuten Spiel ist eine Abkühlphase von 15 Minuten vorgeschrieben.
Neu ist, dass diese Regeln künftig sinngemäß auch für das Online-Glücksspiel gelten sollen. Dazu kommt eine erstmals verfassungsrechtlich weisungsfreie Aufsichtsbehörde und eine zentrale technische Anbindung, die eine belastbare laufende Überwachung des regulierten Marktes ermöglicht. Das sind echte Verbesserungen. Sie stehen unter dem Vorbehalt der konkreten Umsetzung, gehen aber inhaltlich in die Richtung, die wissenschaftliche Befunde seit Jahren nahelegen.
Wie ernst der Handlungsbedarf ist, zeigt der Epidemiologie- und Drogenbericht 2025 der Gesundheit Österreich GmbH. Danach weisen rund vier Prozent der Bevölkerung, also etwa 300.000 Menschen, ein problematisches oder zumindest mild pathologisches Glücksspielverhalten auf. Ein Viertel davon leidet unter schweren Formen der Spielsucht.
Eine Sorge bleibt: zu strenge Auflagen könnten den Schwarzmarkt füttern
Bei aller Anerkennung enthält der Entwurf eine Spannung. Eine Marktöffnung mit gleichzeitig sehr strengen Auflagen kann dazu führen, dass eine Lizenz für seriöse Anbieter wenig attraktiv ist. Genau das könnte illegalen Betreibern wieder in die Karten spielen und die erhofften Steuereinnahmen drücken. Der Wert eines offenen Lizenzsystems steht und fällt damit, dass das legale Angebot für Anbieter und Spieler attraktiv genug bleibt, um den Schwarzmarkt tatsächlich auszutrocknen. Das wird ein Thema der nächsten Verhandlungsrunden sein.
Bei den Sportwetten bleibt eine alte Lücke offen
Eine zweite Baustelle betrifft die Sportwetten. In Österreich gelten sie historisch nicht als Glücksspiel, sondern als Geschicklichkeitsspiele, und fallen damit in die Kompetenz der neun Bundesländer. Im EU-Vergleich ist das ein Unikum. Online-Sportwetten zerfasern dadurch in neun Landesregelungen und entziehen sich faktisch der Aufsicht, sobald kein physischer Anknüpfungspunkt im Inland besteht. Sinnvoll wäre eine bundesweite Regulierung in einem eigenen, von der Casino-Regulierung sauber getrennten Lizenzsystem. Die einfachste juristische Variante wäre, die Sportwetten in das Glücksspielgesetz aufzunehmen, wie es bei Poker bereits geschehen ist. Dieser Schritt ist im aktuellen Entwurf nicht enthalten.
Noch weiter vorne liegt die Welle der Politik- und Gesellschaftswetten auf internationalen Prognosemärkten wie Polymarket oder Kalshi. Dort wird auf Wahlen, Wirtschaftsdaten oder kulturelle Ereignisse gesetzt, häufig in Kryptowährungen, häufig auf dezentralen Plattformen. Die juristische Einordnung ist offen, das Suchtpotenzial hoch, die Risiken für die Marktintegrität erheblich. Ein zukunftsfähiges Lizenzsystem muss diese Plattformen mitdenken.
Was das für betroffene Spieler bedeutet
Für die Rückforderung von Online-Casinoverlusten ändert sich an der Rechtsgrundlage nichts: Spielverträge mit nicht konzessionierten Anbietern sind nichtig, eingesetzte Beträge können auf bereicherungsrechtlicher Grundlage zurückverlangt werden, und die Verjährungsfrist beträgt nach der zugrunde liegenden höchstgerichtlichen Linie dreißig Jahre. Diese Basis trägt unabhängig vom weiteren Verlauf der Reform.
Was sich ändert, ist die Verhandlungsposition. Wenn ein Anbieter eine österreichische Lizenz nur bekommt, sofern er die Urteile aus Spielerklagen erfüllt, dann lohnt es sich gerade jetzt, einen Anspruch zu dokumentieren und durchzusetzen, statt ihn liegen zu lassen. Die Anbieter haben mit dem Entwurf einen handfesten Grund bekommen, offene Forderungen ernst zu nehmen. Wer seine Unterlagen geordnet hat und seinen Fall jetzt prüfen lässt, sitzt in dieser Phase am längeren Ast.
Eine erste Einschätzung lässt sich über eine Erstanfrage an unsere Kanzlei rasch von uns treffen. Wir prüfen Ihren Fall und teilen Ihnen mit, welche Erfolgschancen wir sehen. Wer in den vergangenen Jahren bei einem Online-Casino ohne österreichische Konzession Verluste erlitten hat, sollte sie jetzt prüfen lassen. Dazu benötigen wir zu Beginn nur zwei Informationen: Bei welchem Online-Casino haben Sie Verluste erlitten und wie hoch schätzen Sie diese Verluste ungefähr ein?
Häufige Fragen
Fällt das Online-Glücksspielmonopol durch die Reform wirklich?
Nach dem aktuellen Entwurf des Finanzministeriums ja. Vorgesehen ist eine unbeschränkte Anzahl von Online-Konzessionen, die Vergabe ist für 2029 geplant. Der Entwurf ist allerdings noch nicht beschlossen. Über den Sommer läuft die Begutachtung, ein Beschluss wird für den Herbst angepeilt. Bis dahin sind Änderungen möglich.
Was bedeutet die Bedingung, dass Anbieter Spieler-Urteile erfüllen müssen?
Der Entwurf sieht vor, dass bisher illegal tätige Anbieter sich freikaufen können, indem sie offene Abgaben nachzahlen und den Urteilen aus Spielerklagen nachkommen. Ein Anbieter, der eine österreichische Lizenz anstrebt, kann bestehende Rückforderungsurteile damit nicht mehr ignorieren. Das stärkt die Position von Spielern mit offenen Ansprüchen.
Muss ich jetzt schnell handeln?
Die Verjährungsfrist für die Rückforderung beträgt dreißig Jahre, ein Zeitdruck aus der Verjährung besteht in den meisten Fällen also nicht. Der praktische Vorteil liegt im Zeitfenster vor der Lizenzvergabe: Anbieter, die in den österreichischen Markt zurückwollen, haben jetzt ein Interesse daran, offene Forderungen zu regeln. Wer seinen Anspruch in dieser Phase geprüft und dokumentiert hat, ist besser aufgestellt. Eine erste Einschätzung ist über das Kontaktformular möglich.
Ändert die Reform etwas an laufenden Rückforderungsverfahren?
Nein. Die Rechtsgrundlage für Rückforderungen ist die Nichtigkeit der Spielverträge mit nicht konzessionierten Anbietern. Daran ändert die Reform nichts, laufende Verfahren laufen unverändert weiter. Die geplante Lizenzbedingung kommt als zusätzlicher Hebel hinzu, sie ersetzt das Verfahren nicht.
Welche neuen Spielerschutzregeln sind geplant?
Unter anderem ein Einzahlungslimit von 250 Euro pro Woche für unter 26-Jährige und höchstens 1.680 Euro für ältere Spieler, ein Höchsteinsatz von zwei Euro pro Spiel, ein maximaler Gewinn von 2.000 Euro, ein Jackpot-Verbot und eine Abkühlphase von 15 Minuten nach 90 Minuten Spiel. Diese Regeln sollen sinngemäß auch für das Online-Glücksspiel gelten.
Wo gibt es weitere Informationen zur Rückforderung von Online-Casino-Verlusten?
Eine kompakte Übersicht der höchstgerichtlichen Linie und der praktischen Voraussetzungen findet sich im Beitrag zur OGH-Judikatur und im Beitrag zur Verjährung.