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Wie funktioniert eine Casino-Rückforderung? Der Ablauf Schritt für Schritt

Wer in einem Online-Casino ohne österreichische Konzession verloren hat, kann diese Verluste nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zurückfordern. Viele Betroffene schreckt vor allem die Frage ab, was dabei auf sie zukommt. Die Antwort ist kürzer, als die meisten erwarten: Für den Start genügen zwei Angaben, alles Weitere übernimmt die Kanzlei. Dieser Beitrag zeigt den Ablauf von der ersten Meldung bis zur Klage, Schritt für Schritt.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel
Geordneter Anwaltsschreibtisch von schräg oben, ein Laptop, ein sortierter Dokumentenstapel, ein Füllfederhalter und eine Kaffeetasse im warmen, ruhigen Licht

Nur ein einziges Online-Casino ist in Österreich erlaubt

Über eine Konzession für Online-Glücksspiel verfügt in Österreich derzeit nur ein einziger Anbieter, win2day, betrieben von den Österreichischen Lotterien. Jedes andere Online-Casino bietet sein Spiel ohne österreichische Konzession an. Das ist verbotenes Glücksspiel.

Die Folge ist zivilrechtlich eindeutig. Der Spielvertrag mit einem nicht konzessionierten Anbieter ist nichtig, die Einsätze wurden ohne Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§§ 1431 ff ABGB) zurückzufordern, vermindert um ausbezahlte Gewinne. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie in ständiger Rechtsprechung, zuletzt in 6 Ob 31/24p. Der Anspruch unterliegt der allgemeinen 30-jährigen Verjährungsfrist nach § 1478 ABGB, sodass auch länger zurückliegende Verluste grundsätzlich noch durchsetzbar sind. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht und wie hoch er ausfällt, prüfen wir kostenlos und unverbindlich.

So läuft eine Rückforderung ab

Der Weg von der ersten Meldung bis zur Klage folgt einem festen Ablauf. Sie selbst sind nur am Anfang gefordert, der Rest liegt bei der Kanzlei.

Schritt 1: Sie melden sich bei uns. Sie schreiben uns über das Kontaktformular oder per E-Mail und nennen uns zwei Dinge: bei welchem Casino Sie gespielt haben und wie hoch Ihre Verluste ungefähr waren. Mehr Informationen brauchen wir für den Start nicht. Eine genaue Aufstellung oder Unterlagen müssen Sie nicht beilegen.

Schritt 2: Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir melden uns binnen weniger Tage bei Ihnen zurück und sagen Ihnen, wie wir Ihren Fall einschätzen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Schritt 3: Unterlagen und, auf Wunsch, Prozessfinanzierung. Passt die Einschätzung, übersenden wir Ihnen alle erforderlichen Unterlagen. Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie zusätzlich alle Informationen zur Prozessfinanzierung. Wir arbeiten ausschließlich mit erfahrenen und seriösen Prozessfinanzierern zusammen, sodass Sie das Verfahren ohne eigenes Kostenrisiko führen können.

Schritt 4: Wir starten den Fall und holen die Daten beim Casino. Sobald alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen, starten wir Ihren Fall. Im ersten Schritt fordern wir sämtliche erforderlichen Informationen auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung direkt beim Online-Casino für Sie an. Sie müssen Ihre Spielhistorie nicht selbst beschaffen.

Schritt 5: Auswertung und Bestätigung. Sobald uns die offiziellen Informationen vorliegen, werten wir die Unterlagen und die Verlusthöhe aus, einschließlich allfälliger Sportwettenverluste. Das Ergebnis weisen wir nachvollziehbar aus und legen es Ihnen zur Bestätigung vor, bevor es weitergeht.

Schritt 6: Aufforderungsschreiben. Sobald uns Ihre Bestätigung vorliegt, treten wir mit einem Aufforderungsschreiben an das Casino heran und verlangen die Rückzahlung Ihrer Verluste.

Schritt 7: Klage am Gericht in Ihrer Nähe. Kommt der Anbieter unserer Aufforderung nicht nach, bringen wir Klage bei einem österreichischen Gericht ein, in der Regel am Wohnsitz des Verbrauchers. Geklagt und beurteilt wird nach österreichischem Recht.

Häufige Fragen

Welche Angaben brauchen Sie von mir für den Start?

Zwei: bei welchem Casino Sie gespielt haben und wie hoch Ihre Verluste ungefähr waren. Mehr ist für die erste Meldung nicht nötig. Unterlagen, Kontoauszüge oder eine Spielhistorie müssen Sie nicht beibringen.

Was kostet mich die erste Einschätzung?

Nichts. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Muss ich die Unterlagen vom Casino selbst anfordern?

Nein. Die erforderlichen Daten holen wir auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung selbst beim Anbieter ein. Diesen Teil übernimmt zur Gänze die Kanzlei.

Trage ich ein Kostenrisiko, wenn ich klage?

Auf Wunsch nicht. Wir arbeiten mit erfahrenen und seriösen Prozessfinanzierern zusammen, sodass das Verfahren ohne eigenes Kostenrisiko geführt werden kann. Alle Informationen dazu erhalten Sie, bevor eine Entscheidung fällt.

Werden auch Sportwettenverluste berücksichtigt?

Ja. Bei der Auswertung berücksichtigen wir auch Verluste aus Sportwetten und weisen diese gesondert aus.

Wie lange habe ich Zeit, meine Verluste zurückzufordern?

Der Anspruch unterliegt der 30-jährigen Verjährungsfrist nach § 1478 ABGB. Auch länger zurückliegende Verluste sind daher grundsätzlich noch durchsetzbar. Eine fallbezogene Prüfung bleibt erforderlich.

Was Sie jetzt tun können

Für die kostenlose Ersteinschätzung genügen der betroffene Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie nicht beschaffen und auch nicht beim Casino anfordern, das übernimmt zur Gänze die Kanzlei. Die Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von uns, der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Oliver Peschel. Wir sind Pioniere bei Casino-Rückforderungen mit Erfahrung seit 2019 und tausenden erfolgreich abgeschlossenen Fällen. Senden Sie uns jetzt gleich eine unverbindliche Anfrage!