Anbieter
Gamdom Verluste in Österreich zurückfordern
Online-Casino ohne österreichische Konzession.
Verluste bei Gamdom prüfen lassen
Kostenlose Ersteinschätzung. Sie nennen Verlustsumme, Anbieter und Zeitraum, die Antwort kommt direkt von der Kanzlei.
Stammdaten
- Sitz
- Willemstad, Curaçao
- Vertragspartner
- Smein Hosting N.V. (Curaçao, Sitz Zuikertuin Tower)
- Lizenz
- Curaçao Gaming Authority, OGL/2024/424/1065 (LOK-Lizenz, aktiv); Uebergang zu Anjouan-Lizenz seit September 2025 angekuendigt
- Mutterkonzern
- keine Angabe
- Produkte
- Krypto-Casino, Sportwetten
- Konzession in Österreich
- nein
Wer bei Gamdom Geld verloren hat, kann den Verlust nach österreichischem Recht zurückfordern. Die Betreibergesellschaft verfügt über keine österreichische Konzession, der Spielvertrag ist deshalb nichtig und die Einsätze sind bereicherungsrechtlich rückforderbar. Für die Casino-Verluste ist die Rückforderung höchstgerichtlich abgesichert, die Sportwetten-Sparte folgt einer eigenen Linie.
Der Anbieter und seine Lizenz
Gamdom wird von der Smein Hosting N.V. (Curaçao, Sitz Zuikertuin Tower) mit Sitz in Willemstad, Curaçao betrieben und führt für den europäischen Markt ein Online-Casino und ein Sportwetten-Angebot. Die Gesellschaft hält die Lizenz Curaçao Gaming Authority, OGL/2024/424/1065 (LOK-Lizenz, aktiv); Uebergang zu Anjouan-Lizenz seit September 2025 angekuendigt. Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz besteht nicht. Wer Spielangebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richtet, braucht jedoch genau diese Konzession.
Die Rückforderung der Casino-Verluste
Für das Casino-Produkt sind Verträge zwischen Smein Hosting N.V. (Curaçao, Sitz Zuikertuin Tower) und Spielerinnen und Spielern in Österreich nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig. Eingezahlte Beträge wurden ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§ 1431 ff. ABGB) zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie zuletzt in 6 Ob 31/24p. Die Verjährung beträgt 30 Jahre nach § 1478 ABGB.
Sportwetten getrennt vom Casino
Die Sportwetten-Sparte fällt nicht unter das Glücksspielgesetz, sondern unter die Landeswettengesetze. Anders als beim Casino ist die Lizenzfrage hier nicht der entscheidende Hebel. Für Wettverluste kommt eine Rückforderung über die partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB zum Wettzeitpunkt in Betracht. Beweismittel ist regelmäßig ein medizinisches Sachverständigengutachten. Die konkreten Aussichten prüfen wir im Einzelfall, weitere Hinweise im FAQ-Bereich zu Sportwetten.
Gerichtsstand und Vollstreckung
Klagen werden vor dem österreichischen Wohnsitzgericht der Spielerin oder des Spielers geführt. Die Vollstreckung eines österreichischen Urteils gegenüber einer Gesellschaft mit Sitz in Curaçao folgt anderen Regeln als innerhalb der EU, ein direktes EU-Vollstreckungsverfahren entfällt. In Betracht kommen ergänzende Hebel wie die persönliche Haftung der handelnden Geschäftsführer oder ein Vorgehen gegen europäische Zahlungsdienstleister, über die das Casino abrechnet. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir im konkreten Einzelfall.
Was Sie jetzt brauchen
Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen die betroffenen Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie selbst nicht beschaffen, das macht die Kanzlei. Eine Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von Dr. Peschel. Anfrage senden oder die Rückforderung im Detail durchlesen.
Rechtliche Grundlage je Produkt
- Krypto-Casino
- Glücksspielgesetz (GSpG)
- Sportwetten
- Landeswettengesetze
Häufige Fragen