Anbieter
bet-at-home
Online-Casino und Sportwetten unter MGA-Lizenz, keine österreichische Glücksspielkonzession. Der operative Standort liegt in Linz, EU-Vertragspartner ist die Bet-at-home.com Internet Limited mit Sitz in Malta.
Stammdaten
- Sitz
- Malta
- Vertragspartner
- Bet-at-home.com Internet Limited
- Lizenz
- Malta Gaming Authority (MGA)
- Mutterkonzern
- bet-at-home.com AG
- Produkte
- Online-Casino, Sportwetten
- Konzession in Österreich
- nein
Wer bei bet-at-home Geld verloren hat, kann den Verlust nach österreichischem Recht zurückfordern. Die Betreibergesellschaft verfügt über keine österreichische Glücksspielkonzession, der Spielvertrag ist deshalb nichtig und die Einsätze sind bereicherungsrechtlich rückforderbar. Für die Casino-Verluste ist die Rückforderung höchstgerichtlich abgesichert, die Sportwetten-Sparte folgt einer eigenen Linie.
Über die Marke
bet-at-home ist eine Bekanntheit der österreichischen Glücksspielgeschichte. Das Unternehmen wurde 1999 in Wels (Oberösterreich) von Jochen Dickinger und Franz Ömer gegründet und wuchs rasch zu einem der bekanntesten Wettanbieter im deutschsprachigen Raum heran, nicht zuletzt durch humorvolles Marketing und großflächiges Sportsponsoring. Der operative Dienstleistungsstandort befindet sich nach wie vor in Linz. Aktuell werden in Österreich nur Online-Sportwetten angeboten.
Der Anbieter und seine Lizenz
bet-at-home wird für den europäischen Markt von der Bet-at-home.com Internet Limited mit Sitz in Malta betrieben. Die Gesellschaft hält eine Lizenz der Malta Gaming Authority. Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz besteht für das Casino-Produkt nicht. Wer Spielangebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richtet, braucht jedoch genau diese Konzession.
Die Rückforderung der Casino-Verluste
Für das Casino-Produkt sind Verträge zwischen Bet-at-home.com Internet Limited und Spielerinnen und Spielern in Österreich nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig. Eingezahlte Beträge wurden ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§ 1431 ff. ABGB) zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie zuletzt in 6 Ob 31/24p. Die Verjährung beträgt 30 Jahre nach § 1478 ABGB.
Sportwetten getrennt vom Casino
Die Sportwetten-Sparte fällt nicht unter das Glücksspielgesetz, sondern unter die Landeswettengesetze. Anders als beim Casino ist die Lizenzfrage hier nicht der entscheidende Hebel. Für Wettverluste kommt eine Rückforderung über die partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB zum Wettzeitpunkt in Betracht. Beweismittel ist regelmäßig ein medizinisches Sachverständigengutachten. Die konkreten Aussichten prüfen wir im Einzelfall, weitere Hinweise im FAQ-Bereich zu Sportwetten.
Der Konzern hinter der Marke
Die Bet-at-home.com Internet Limited gehört zur bet-at-home.com AG, einer börsennotierten Glücksspiel-Holding mit Verwaltungssitz in Düsseldorf und operativem Schwerpunkt in Linz. Vertragspartner für Klagen aus Österreich ist die Bet-at-home.com Internet Limited als EU-Betreibergesellschaft.
Gerichtsstand und Vollstreckung
Klagen werden vor dem österreichischen Wohnsitzgericht der Spielerin oder des Spielers geführt. Für die Vollstreckung eines österreichischen Urteils gegenüber einer Gesellschaft mit Sitz in Malta ist die Brüssel-Ia-Verordnung formal anwendbar. In der Praxis wird die Durchsetzung auf Malta durch das maltesische “Bill 55” verzögert oder erschwert, weshalb Verfahren manchmal in einem Vergleich enden. Die Vergleichshöhe ist im Einzelfall verhandelbar und liegt regelmäßig unter der vollen Klagsumme. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir vor Klagseinbringung konkret.
Was Sie jetzt brauchen
Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen die betroffenen Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie selbst nicht beschaffen, das macht die Kanzlei. Eine Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von Dr. Peschel. Anfrage senden oder die Rückforderung im Detail durchlesen.
Rechtliche Grundlage je Produkt
- Online-Casino
- Glücksspielgesetz (GSpG)
- Sportwetten
- Landeswettengesetze
Häufige Fragen