Anbieter

TonyBet Verluste in Österreich zurückfordern

Online-Casino und Sportwetten ohne österreichische Konzession. Betreibergesellschaft TonyBet OÜ mit Sitz in Tallinn, Estland.

Online-Casino Sportwetten Keine Konzession in Österreich

Verluste bei TonyBet prüfen lassen

Kostenlose Ersteinschätzung. Sie nennen Verlustsumme, Anbieter und Zeitraum, die Antwort kommt direkt von der Kanzlei.

1
2
3
4

Schritt 1 von 4

    Vorschlag anklicken oder Enter drücken zum Hinzufügen. Mehrere Casinos möglich.

    Stammdaten

    Sitz
    Punane tn 14a-4. korrus 419/4, 13619 Tallinn, Estland
    Vertragspartner
    TonyBet OÜ (Reg.-Nr. 12103082)
    Lizenz
    Estonian Tax and Customs Board, 4 aktive Lizenzen (Estland)
    Mutterkonzern
    keine Angabe
    Produkte
    Online-Casino, Sportwetten
    Konzession in Österreich
    nein

    Diese Namen stehen auf Ihrem Kontoauszug

    Auf Ihrer Bank- oder Kreditkartenabrechnung steht in der Regel nicht die Marke TonyBet, sondern der Name der Betreibergesellschaft: TonyBet OÜ (Reg.-Nr. 12103082).

    Diese Namen helfen dabei, die eigenen Zahlungen in den Auszügen wiederzufinden. Ob daraus ein Rückforderungsanspruch folgt, prüfen wir kostenlos im Einzelfall.

    Wer bei TonyBet Geld verloren hat, kann den Verlust nach österreichischem Recht zurückfordern. Die Betreibergesellschaft verfügt über keine österreichische Konzession, der Spielvertrag ist deshalb nichtig und die Einsätze sind bereicherungsrechtlich rückforderbar. Für die Casino-Verluste ist die Rückforderung höchstgerichtlich abgesichert, die Sportwetten-Sparte folgt einer eigenen Linie.

    Der Anbieter und seine Lizenz

    TonyBet wird von der TonyBet OÜ (Reg.-Nr. 12103082) mit Sitz in Punane tn 14a-4. korrus 419/4, 13619 Tallinn, Estland betrieben und führt für den europäischen Markt ein Online-Casino und ein Sportwetten-Angebot. Die Gesellschaft hält die Lizenz Estonian Tax and Customs Board, 4 aktive Lizenzen (Estland). Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz besteht nicht. Wer Spielangebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richtet, braucht jedoch genau diese Konzession.

    Die Rückforderung der Casino-Verluste

    Für das Casino-Produkt sind Verträge zwischen TonyBet OÜ (Reg.-Nr. 12103082) und Spielerinnen und Spielern in Österreich nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig. Eingezahlte Beträge wurden ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§ 1431 ff. ABGB) zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie zuletzt in 6 Ob 31/24p. Die Verjährung beträgt 30 Jahre nach § 1478 ABGB.

    Sportwetten getrennt vom Casino

    Die Sportwetten-Sparte fällt nicht unter das Glücksspielgesetz, sondern unter die Landeswettengesetze. Anders als beim Casino ist die Lizenzfrage hier nicht der entscheidende Hebel. Für Wettverluste kommt eine Rückforderung über die partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB zum Wettzeitpunkt in Betracht. Beweismittel ist regelmäßig ein medizinisches Sachverständigengutachten. Die konkreten Aussichten prüfen wir im Einzelfall, weitere Hinweise im FAQ-Bereich zu Sportwetten.

    Gerichtsstand und Vollstreckung

    Klagen werden vor dem österreichischen Wohnsitzgericht der Spielerin oder des Spielers geführt. Die Vollstreckung eines österreichischen Urteils gegenüber einer Gesellschaft mit Sitz in Estland fällt in den Anwendungsbereich der Brüssel-Ia-Verordnung. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir im konkreten Einzelfall.

    Was Sie jetzt brauchen

    Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen die betroffenen Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie selbst nicht beschaffen, das macht die Kanzlei. Eine Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von Dr. Oliver Peschel. Anfrage senden oder die Rückforderung im Detail durchlesen.

    Rechtliche Grundlage je Produkt

    Online-Casino
    Glücksspielgesetz (GSpG)
    Sportwetten
    Landeswettengesetze

    Stammdaten geprüft und laufend gepflegt. Änderungen werden in der Anbieter-Übersicht dokumentiert.

    Häufige Fragen

    Häufige Fragen zu TonyBet

    Welcher Name steht bei TonyBet auf dem Kontoauszug?
    Auf der Bank- oder Kreditkartenabrechnung erscheint in der Regel nicht die Marke TonyBet, sondern die Betreibergesellschaft TonyBet OÜ (Reg.-Nr. 12103082) mit Sitz in Tallinn, Estland. Nach dieser Buchungszeile lassen sich die eigenen Einzahlungen im Auszug wiederfinden, das ist meist der schnellste Weg zur Verlustsumme. Details zur Abbuchung
    Ist TonyBet in Österreich legal?
    Die Betreibergesellschaft TonyBet OÜ (Reg.-Nr. 12103082) mit Sitz in Tallinn, Estland hält Lizenzen der estnischen Steuer- und Zollbehörde, aber keine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz. Wer ein Online-Casino auf Spielerinnen und Spieler in Österreich ausrichtet, braucht jedoch genau diese Konzession. Ohne sie ist der Spielvertrag nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig, zuletzt bestätigt in 6 Ob 31/24p.
    Kann ich meine Verluste bei TonyBet zurückfordern?
    Weil der Spielvertrag nichtig ist, wurden die Einsätze ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind bereicherungsrechtlich rückforderbar (§ 1431 ff. ABGB). Das betrifft das Casino-Angebot. Für Wettverluste gilt eine eigene Linie über die partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB. Ob und in welcher Höhe sich eine Rückforderung durchsetzen lässt, prüfen wir kostenlos anhand von Verlustsumme und Zeitraum.
    Sind ältere Verluste bei TonyBet schon verjährt?
    Bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche verjähren nach § 1478 ABGB erst in 30 Jahren. Auch Einzahlungen, die einige Jahre zurückliegen, lassen sich daher in aller Regel noch geltend machen. Die TonyBet OÜ sitzt in Estland und damit in der EU, für die Vollstreckung eines österreichischen Urteils gilt die Brüssel-Ia-Verordnung. Den maßgeblichen Zeitraum klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung.

    Allgemeine Fragen zur Rückforderung

    Was kostet das Erstgespräch und wie läuft es ab?
    Kostenlos und unverbindlich. Sie senden uns Ihre Liste der Casinos und Verlustsummen, wir prüfen die Erfolgsaussichten, klären Finanzierungsoptionen und antworten Ihnen in der Regel innerhalb weniger Werktage. Ein Telefontermin ist möglich, aber nicht zwingend. Erst wenn wir uns auf das Mandat einigen und Sie die Mandatsvereinbarung unterzeichnen, beginnen wir mit der Arbeit. Vorher fallen für Sie keinerlei Kosten an.
    Sind Krypto-Casinos auch belangbar?
    Ja, aus zwei Gründen: Erstens unterliegt auch Glücksspiel mit Krypto-Einsätzen dem österreichischen Glücksspielgesetz, weil das Tatbestandsmerkmal Vermögenswert-Einsatz erfüllt ist. Zweitens hat keiner der typischen Krypto-Casinos (Stake, Roobet, Bitstarz und vergleichbare) eine österreichische Konzession. Die Rückforderung folgt denselben Regeln wie bei Fiat-Casinos. Die zusätzliche Herausforderung liegt in der Vollstreckung, weil viele Krypto-Anbieter in Drittstaaten wie Curaçao sitzen. Wir prüfen pro Fall die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit.
    Wie weit zurück kann ich Verluste aus Online-Casinos einklagen?
    Bereicherungsansprüche aus nichtigen Spielverträgen verjähren in Österreich nach 30 Jahren (§ 1478 ABGB). Verluste aus den letzten drei Jahrzehnten sind also grundsätzlich einklagbar, sofern der Anbieter im Klagezeitraum ohne österreichische Konzession war. Bei sehr alten Verlusten wird die Dokumentation schwieriger, weil Casinos Spielhistorien meist nur eingeschränkt rückwirkend bereitstellen. Heben Sie alte Kontoauszüge und E-Mails von Anbietern auf, das hilft bei der Beweissicherung.
    Wie läuft die Kommunikation mit der Kanzlei?
    Die Kommunikation erfolgt vorrangig per E-Mail. Vollmacht und Mandatsvertrag werden online unterzeichnet, sodass Sie für die Mandatserteilung nicht persönlich in der Kanzlei erscheinen müssen. Für individuelle Rückfragen sind telefonische Termine vereinbar.