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Stake Verluste in Österreich zurückfordern

Online-Casino ohne österreichische Konzession.

Krypto-Casino Keine Konzession in Österreich

Verluste bei Stake prüfen lassen

Kostenlose Ersteinschätzung. Sie nennen Verlustsumme, Anbieter und Zeitraum, die Antwort kommt direkt von der Kanzlei.

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    Vorschlag anklicken oder Enter drücken zum Hinzufügen. Mehrere Casinos möglich.

    Stammdaten

    Sitz
    Seru Loraweg 17 B, Willemstad, Curacao
    Vertragspartner
    Medium Rare N.V.
    Lizenz
    Curacao, Lizenz OGL/2024/1451/0918
    Mutterkonzern
    keine Angabe
    Produkte
    Krypto-Casino
    Konzession in Österreich
    nein

    Diese Namen stehen auf Ihrem Kontoauszug

    Auf Ihrer Bank- oder Kreditkartenabrechnung steht in der Regel nicht die Marke Stake, sondern der Name der Betreibergesellschaft: Medium Rare N.V.

    Diese Namen helfen dabei, die eigenen Zahlungen in den Auszügen wiederzufinden. Ob daraus ein Rückforderungsanspruch folgt, prüfen wir kostenlos im Einzelfall.

    Wer bei Stake Geld verloren hat, kann den Verlust nach österreichischem Recht zurückfordern. Die Betreibergesellschaft verfügt über keine österreichische Konzession, der Spielvertrag ist deshalb nichtig und die Einsätze sind bereicherungsrechtlich rückforderbar. Der Oberste Gerichtshof hat die Rückforderung in ständiger Rechtsprechung bestätigt, zuletzt in 6 Ob 31/24p.

    Über die Marke

    Stake (gegründet 2017) ist das weltweit größte und bekannteste Krypto-Online-Casino. Anstatt auf klassische Währungen wie Euro zu setzen, basiert die Plattform primär auf der Ein- und Auszahlung mit Kryptowährungen. Das Casino erlangte weltweite Berühmtheit durch massives Sponsoring, unter anderem als Hauptsponsor des Sauber F1 Teams in der Formel 1, des FC Everton sowie durch Werbepartnerschaften mit Weltstars wie dem Rapper Drake.

    Der Anbieter und seine Lizenz

    Stake wird von der Medium Rare N.V. mit Sitz in Seru Loraweg 17 B, Willemstad, Curacao betrieben und führt für den europäischen Markt ein Krypto-Casino. Die Gesellschaft hält die Lizenz Curacao, Lizenz OGL/2024/1451/0918. Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz besteht nicht. Wer Spielangebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richtet, braucht jedoch genau diese Konzession.

    Die Rückforderung der Casino-Verluste

    Verträge zwischen Medium Rare N.V. und Spielerinnen und Spielern in Österreich sind nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig. Eingezahlte Beträge wurden ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§ 1431 ff. ABGB) zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie zuletzt in 6 Ob 31/24p. Die Verjährung beträgt 30 Jahre nach § 1478 ABGB.

    Gerichtsstand und Vollstreckung

    Klagen werden vor dem österreichischen Wohnsitzgericht der Spielerin oder des Spielers geführt. Die Vollstreckung eines österreichischen Urteils gegenüber einer Gesellschaft mit Sitz in Curaçao folgt anderen Regeln als innerhalb der EU, ein direktes EU-Vollstreckungsverfahren entfällt. In Betracht kommen ergänzende Hebel wie die persönliche Haftung der handelnden Geschäftsführer oder ein Vorgehen gegen europäische Zahlungsdienstleister, über die das Casino abrechnet. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir im konkreten Einzelfall.

    Was Sie jetzt brauchen

    Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen die betroffenen Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie selbst nicht beschaffen, das macht die Kanzlei. Eine Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von Dr. Oliver Peschel. Anfrage senden oder die Rückforderung im Detail durchlesen.

    Rechtliche Grundlage je Produkt

    Krypto-Casino
    Glücksspielgesetz (GSpG)

    Stammdaten geprüft und laufend gepflegt. Änderungen werden in der Anbieter-Übersicht dokumentiert.

    Häufige Fragen

    Häufige Fragen zu Stake

    Welcher Name steht bei Stake auf dem Kontoauszug?
    Vertragspartner ist die Betreibergesellschaft Medium Rare N.V. mit Sitz in Curaçao. Weil Stake primär in Kryptowährungen abrechnet, steht auf dem Bankkonto häufig gar keine Buchung des Casinos, sondern nur der Kauf der Kryptowährung bei einer Börse oder einem Wallet-Dienst. Die Spur zur Einzahlung führt dann über die Transaktionsnachweise auf der Blockchain. Für die Prüfung genügen die Bankauszüge und, soweit vorhanden, die Krypto-Belege. Details zur Abbuchung
    Ist Stake in Österreich legal?
    Die Betreibergesellschaft Medium Rare N.V. mit Sitz in Curaçao hält keine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz. Wer ein Online-Casino auf Spielerinnen und Spieler in Österreich ausrichtet, braucht aber genau diese Konzession. Ohne sie ist der Spielvertrag nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig, zuletzt bestätigt in 6 Ob 31/24p.
    Kann ich meine Verluste bei Stake zurückfordern?
    Weil der Spielvertrag nichtig ist, wurden die Einsätze ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind bereicherungsrechtlich rückforderbar (§ 1431 ff. ABGB). Ob und in welcher Höhe sich eine Rückforderung im Einzelfall durchsetzen lässt, prüfen wir kostenlos anhand von Verlustsumme und Zeitraum. Bei einem Krypto-Casino dienen die Transaktionsnachweise auf der Blockchain als zusätzliches Beweismittel.
    Lässt sich ein Urteil gegen eine Gesellschaft in Curaçao durchsetzen?
    Medium Rare N.V. sitzt in Curaçao, ein direktes EU-Vollstreckungsverfahren wie innerhalb der Union entfällt daher. In Betracht kommen ergänzende Hebel wie die persönliche Haftung der handelnden Geschäftsführer oder ein Vorgehen gegen europäische Zahlungsdienstleister, über die das Casino abrechnet. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir im konkreten Einzelfall.
    Sind ältere Verluste bei Stake schon verjährt?
    Bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche verjähren nach § 1478 ABGB erst in 30 Jahren. Auch Einzahlungen, die einige Jahre zurückliegen, lassen sich daher in aller Regel noch geltend machen. Den genauen Zeitraum klären wir in der Ersteinschätzung.
    Was kostet die Ersteinschätzung?
    Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Für die Prüfung genügen der betroffene Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust, die Unterlagen beschafft die Kanzlei. Eine Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von Dr. Oliver Peschel.

    Allgemeine Fragen zur Rückforderung

    Was kostet das Erstgespräch und wie läuft es ab?
    Kostenlos und unverbindlich. Sie senden uns Ihre Liste der Casinos und Verlustsummen, wir prüfen die Erfolgsaussichten, klären Finanzierungsoptionen und antworten Ihnen in der Regel innerhalb weniger Werktage. Ein Telefontermin ist möglich, aber nicht zwingend. Erst wenn wir uns auf das Mandat einigen und Sie die Mandatsvereinbarung unterzeichnen, beginnen wir mit der Arbeit. Vorher fallen für Sie keinerlei Kosten an.
    Sind Krypto-Casinos auch belangbar?
    Ja, aus zwei Gründen: Erstens unterliegt auch Glücksspiel mit Krypto-Einsätzen dem österreichischen Glücksspielgesetz, weil das Tatbestandsmerkmal Vermögenswert-Einsatz erfüllt ist. Zweitens hat keiner der typischen Krypto-Casinos (Stake, Roobet, Bitstarz und vergleichbare) eine österreichische Konzession. Die Rückforderung folgt denselben Regeln wie bei Fiat-Casinos. Die zusätzliche Herausforderung liegt in der Vollstreckung, weil viele Krypto-Anbieter in Drittstaaten wie Curaçao sitzen. Wir prüfen pro Fall die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit.
    Wie weit zurück kann ich Verluste aus Online-Casinos einklagen?
    Bereicherungsansprüche aus nichtigen Spielverträgen verjähren in Österreich nach 30 Jahren (§ 1478 ABGB). Verluste aus den letzten drei Jahrzehnten sind also grundsätzlich einklagbar, sofern der Anbieter im Klagezeitraum ohne österreichische Konzession war. Bei sehr alten Verlusten wird die Dokumentation schwieriger, weil Casinos Spielhistorien meist nur eingeschränkt rückwirkend bereitstellen. Heben Sie alte Kontoauszüge und E-Mails von Anbietern auf, das hilft bei der Beweissicherung.
    Wie läuft die Kommunikation mit der Kanzlei?
    Die Kommunikation erfolgt vorrangig per E-Mail. Vollmacht und Mandatsvertrag werden online unterzeichnet, sodass Sie für die Mandatserteilung nicht persönlich in der Kanzlei erscheinen müssen. Für individuelle Rückfragen sind telefonische Termine vereinbar.