Anbieter

Spinia

Online-Casino ohne österreichische Konzession.

Online-Casino Keine Konzession in Österreich

Stammdaten

Sitz
VLT 1451, Malta
Vertragspartner
N1 Interactive Ltd (C 81457)
Lizenz
Malta, Lizenz MGA/B2C/394/2017
Mutterkonzern
keine Angabe
Produkte
Online-Casino
Konzession in Österreich
nein

Wer bei Spinia Geld verloren hat, kann den Verlust nach österreichischem Recht zurückfordern. Die Betreibergesellschaft verfügt über keine österreichische Konzession, der Spielvertrag ist deshalb nichtig und die Einsätze sind bereicherungsrechtlich rückforderbar. Der Oberste Gerichtshof hat die Rückforderung in ständiger Rechtsprechung bestätigt, zuletzt in 6 Ob 31/24p.

Der Anbieter und seine Lizenz

Spinia wird von der N1 Interactive Ltd (C 81457) mit Sitz in VLT 1451, Malta betrieben und führt für den europäischen Markt ein Online-Casino. Die Gesellschaft hält die Lizenz Malta, Lizenz MGA/B2C/394/2017. Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz besteht nicht. Wer Spielangebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richtet, braucht jedoch genau diese Konzession.

Die Rückforderung der Casino-Verluste

Verträge zwischen N1 Interactive Ltd (C 81457) und Spielerinnen und Spielern in Österreich sind nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig. Eingezahlte Beträge wurden ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§ 1431 ff. ABGB) zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie zuletzt in 6 Ob 31/24p. Die Verjährung beträgt 30 Jahre nach § 1478 ABGB.

Gerichtsstand und Vollstreckung

Klagen werden vor dem österreichischen Wohnsitzgericht der Spielerin oder des Spielers geführt. Für die Vollstreckung eines österreichischen Urteils gegenüber einer Gesellschaft mit Sitz in Malta ist die Brüssel-Ia-Verordnung formal anwendbar. In der Praxis wird die Durchsetzung auf Malta durch das maltesische “Bill 55” verzögert oder erschwert, weshalb Verfahren manchmal in einem Vergleich enden. Die Vergleichshöhe ist im Einzelfall verhandelbar und liegt regelmäßig unter der vollen Klagsumme. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir vor Klagseinbringung konkret.

Was Sie jetzt brauchen

Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen die betroffenen Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie selbst nicht beschaffen, das macht die Kanzlei. Eine Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von Dr. Peschel. Anfrage senden oder die Rückforderung im Detail durchlesen.

Rechtliche Grundlage je Produkt

Online-Casino
Glücksspielgesetz (GSpG)

Stammdaten geprüft und laufend gepflegt. Änderungen werden in der Anbieter-Übersicht dokumentiert.

Häufige Fragen

Was Spieler immer wieder fragen

Was kostet das Erstgespräch und wie läuft es ab?
Kostenlos und unverbindlich. Sie senden uns Ihre Liste der Casinos und Verlustsummen, wir prüfen die Erfolgsaussichten, klären Finanzierungsoptionen und antworten Ihnen in der Regel innerhalb weniger Werktage. Ein Telefontermin ist möglich, aber nicht zwingend. Erst wenn wir uns auf das Mandat einigen und Sie die Mandatsvereinbarung unterzeichnen, beginnen wir mit der Arbeit. Vorher fallen für Sie keinerlei Kosten an.
Sind Krypto-Casinos auch belangbar?
Ja, aus zwei Gründen: Erstens unterliegt auch Glücksspiel mit Krypto-Einsätzen dem österreichischen Glücksspielgesetz, weil das Tatbestandsmerkmal Vermögenswert-Einsatz erfüllt ist. Zweitens hat keiner der typischen Krypto-Casinos (Stake, Roobet, Bitstarz und vergleichbare) eine österreichische Konzession. Die Rückforderung folgt denselben Regeln wie bei Fiat-Casinos. Die zusätzliche Herausforderung liegt in der Vollstreckung, weil viele Krypto-Anbieter in Drittstaaten wie Curaçao sitzen. Wir prüfen pro Fall die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit.
Wie weit zurück kann ich Verluste aus Online-Casinos einklagen?
Bereicherungsansprüche aus nichtigen Spielverträgen verjähren in Österreich nach 30 Jahren (§ 1478 ABGB). Verluste aus den letzten drei Jahrzehnten sind also grundsätzlich einklagbar, sofern der Anbieter im Klagezeitraum ohne österreichische Konzession war. Bei sehr alten Verlusten wird die Dokumentation schwieriger, weil Casinos Spielhistorien meist nur eingeschränkt rückwirkend bereitstellen. Heben Sie alte Kontoauszüge und E-Mails von Anbietern auf, das hilft bei der Beweissicherung.
Wie läuft die Kommunikation mit der Kanzlei?
Die Kommunikation erfolgt vorrangig per E-Mail. Vollmacht und Mandatsvertrag werden online unterzeichnet, sodass Sie für die Mandatserteilung nicht persönlich in der Kanzlei erscheinen müssen. Für individuelle Rückfragen sind telefonische Termine vereinbar.
Mache ich mich strafbar, weil ich bei einem illegalen Online-Casino gespielt habe?
Nein, als Spieler machen Sie sich in Österreich nicht strafbar. Sie müssen daher keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten, wenn Sie Ihre Verluste bei illegalen Online-Casinos mit unserer Hilfe zurückfordern.
Wird mein Name oder mein Spielverhalten öffentlich, wenn ich klage?
Nein, wir behandeln sämtliche Namen und sämtliche Spielverluste vertraulich. Wir geben keine Pressemitteilungen mit Klägernamen heraus und nutzen Mandantendaten nicht für Marketing.