Anbieter

PartyPoker

Online-Poker-Anbieter ohne österreichische Konzession. EU-Vertragspartner für den österreichischen Markt ist die maltesische Martingale Europe Ltd.

Poker Keine Konzession in Österreich

Stammdaten

Sitz
Gżira, Malta
Vertragspartner
Martingale Europe Ltd.
Lizenz
Malta Gaming Authority (MGA), Lizenznummer MGA/CRP/688/2019
Mutterkonzern
Entain plc
Produkte
Poker
Konzession in Österreich
nein

Wer bei PartyPoker Geld verloren hat, kann den Verlust nach österreichischem Recht zurückfordern. Die Betreibergesellschaft verfügt über keine österreichische Konzession, der Spielvertrag ist deshalb nichtig und die Einsätze sind bereicherungsrechtlich rückforderbar. Der Oberste Gerichtshof hat die Rückforderung von Online-Poker-Verlusten in ständiger Rechtsprechung bestätigt.

Über die Marke

partypoker gehört zu den ältesten und etabliertesten Marken im Online-Glücksspielsektor (gegründet 2001). Das Unternehmen gehört heute zur Entain plc, einem der größten börsennotierten Glücksspielkonzerne der Welt (zu dem unter anderem auch bwin und Ladbrokes gehören). Während der Name historisch für ein gigantisches Pokernetzwerk steht, betreibt die Marke unter dem gleichen Dach auch das partypoker Casino.

Der Anbieter und seine Lizenz

PartyPoker wird von der Martingale Europe Ltd. mit Sitz in Gżira, Malta betrieben und führt für den europäischen Markt Online-Poker um Geld. Die Gesellschaft hält die Lizenz MGA/CRP/688/2019 der Malta Gaming Authority. Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz besteht nicht. Wer Spielangebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richtet, braucht jedoch genau diese Konzession.

Die Rückforderung der Poker-Verluste

Verträge zwischen Martingale Europe Ltd. und Spielerinnen und Spielern in Österreich über Online-Poker um Geld sind nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig. Eingezahlte Beträge wurden ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§ 1431 ff. ABGB) zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie zuletzt in 6 Ob 31/24p. Die Verjährung beträgt 30 Jahre nach § 1478 ABGB.

Der Konzern hinter der Marke

Die Martingale Europe Ltd. gehört zur Entain plc, einer international operierenden Glücksspiel-Holding. Der Konzern hat seine EU-Vertragsabwicklung nach dem EU-Austritt Gibraltars schrittweise nach Malta verlagert. Frühere Vertragspartner wie LC International Limited oder ElectraWorks Limited mit Sitz in Gibraltar sind für Neuvertragsabschlüsse mit Spielerinnen und Spielern in Österreich nicht mehr relevant. Welche Gesellschaft Vertragspartner im konkreten Einzelfall war, hängt vom Zeitpunkt der Registrierung und der Einsätze ab und wird auf Basis der jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklärt.

In unserer Anbieter-Übersicht sind aus demselben Konzern auch folgende Marken geführt: bwin, PartyCasino, CasinoClub.

Gerichtsstand und Vollstreckung

Klagen werden vor dem österreichischen Wohnsitzgericht der Spielerin oder des Spielers geführt. Für die Vollstreckung eines österreichischen Urteils gegenüber einer Gesellschaft mit Sitz in Malta ist die Brüssel-Ia-Verordnung formal anwendbar. In der Praxis wird die Durchsetzung auf Malta durch das maltesische “Bill 55” verzögert oder erschwert, weshalb Verfahren manchmal in einem Vergleich enden. Die Vergleichshöhe ist im Einzelfall verhandelbar und liegt regelmäßig unter der vollen Klagsumme. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir vor Klagseinbringung konkret.

Was Sie jetzt brauchen

Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen die betroffenen Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie selbst nicht beschaffen, das macht die Kanzlei. Eine Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von Dr. Peschel. Anfrage senden oder die Rückforderung im Detail durchlesen.

Rechtliche Grundlage je Produkt

Poker
Glücksspielgesetz (GSpG), je nach Spielmodus

Stammdaten geprüft und laufend gepflegt. Änderungen werden in der Anbieter-Übersicht dokumentiert.

Häufige Fragen

Was Spieler immer wieder fragen

Was kostet das Erstgespräch und wie läuft es ab?
Kostenlos und unverbindlich. Sie senden uns Ihre Liste der Casinos und Verlustsummen, wir prüfen die Erfolgsaussichten, klären Finanzierungsoptionen und antworten Ihnen in der Regel innerhalb weniger Werktage. Ein Telefontermin ist möglich, aber nicht zwingend. Erst wenn wir uns auf das Mandat einigen und Sie die Mandatsvereinbarung unterzeichnen, beginnen wir mit der Arbeit. Vorher fallen für Sie keinerlei Kosten an.
Sind Krypto-Casinos auch belangbar?
Ja, aus zwei Gründen: Erstens unterliegt auch Glücksspiel mit Krypto-Einsätzen dem österreichischen Glücksspielgesetz, weil das Tatbestandsmerkmal Vermögenswert-Einsatz erfüllt ist. Zweitens hat keiner der typischen Krypto-Casinos (Stake, Roobet, Bitstarz und vergleichbare) eine österreichische Konzession. Die Rückforderung folgt denselben Regeln wie bei Fiat-Casinos. Die zusätzliche Herausforderung liegt in der Vollstreckung, weil viele Krypto-Anbieter in Drittstaaten wie Curaçao sitzen. Wir prüfen pro Fall die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit.
Wie weit zurück kann ich Verluste aus Online-Casinos einklagen?
Bereicherungsansprüche aus nichtigen Spielverträgen verjähren in Österreich nach 30 Jahren (§ 1478 ABGB). Verluste aus den letzten drei Jahrzehnten sind also grundsätzlich einklagbar, sofern der Anbieter im Klagezeitraum ohne österreichische Konzession war. Bei sehr alten Verlusten wird die Dokumentation schwieriger, weil Casinos Spielhistorien meist nur eingeschränkt rückwirkend bereitstellen. Heben Sie alte Kontoauszüge und E-Mails von Anbietern auf, das hilft bei der Beweissicherung.
Wie läuft die Kommunikation mit der Kanzlei?
Die Kommunikation erfolgt vorrangig per E-Mail. Vollmacht und Mandatsvertrag werden online unterzeichnet, sodass Sie für die Mandatserteilung nicht persönlich in der Kanzlei erscheinen müssen. Für individuelle Rückfragen sind telefonische Termine vereinbar.
Mache ich mich strafbar, weil ich bei einem illegalen Online-Casino gespielt habe?
Nein, als Spieler machen Sie sich in Österreich nicht strafbar. Sie müssen daher keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten, wenn Sie Ihre Verluste bei illegalen Online-Casinos mit unserer Hilfe zurückfordern.
Wird mein Name oder mein Spielverhalten öffentlich, wenn ich klage?
Nein, wir behandeln sämtliche Namen und sämtliche Spielverluste vertraulich. Wir geben keine Pressemitteilungen mit Klägernamen heraus und nutzen Mandantendaten nicht für Marketing.