Anbieter
PartyPoker
Online-Poker-Anbieter ohne österreichische Konzession. EU-Vertragspartner für den österreichischen Markt ist die maltesische Martingale Europe Ltd.
Stammdaten
- Sitz
- Gżira, Malta
- Vertragspartner
- Martingale Europe Ltd.
- Lizenz
- Malta Gaming Authority (MGA), Lizenznummer MGA/CRP/688/2019
- Mutterkonzern
- Entain plc
- Produkte
- Poker
- Konzession in Österreich
- nein
Wer bei PartyPoker Geld verloren hat, kann den Verlust nach österreichischem Recht zurückfordern. Die Betreibergesellschaft verfügt über keine österreichische Konzession, der Spielvertrag ist deshalb nichtig und die Einsätze sind bereicherungsrechtlich rückforderbar. Der Oberste Gerichtshof hat die Rückforderung von Online-Poker-Verlusten in ständiger Rechtsprechung bestätigt.
Über die Marke
partypoker gehört zu den ältesten und etabliertesten Marken im Online-Glücksspielsektor (gegründet 2001). Das Unternehmen gehört heute zur Entain plc, einem der größten börsennotierten Glücksspielkonzerne der Welt (zu dem unter anderem auch bwin und Ladbrokes gehören). Während der Name historisch für ein gigantisches Pokernetzwerk steht, betreibt die Marke unter dem gleichen Dach auch das partypoker Casino.
Der Anbieter und seine Lizenz
PartyPoker wird von der Martingale Europe Ltd. mit Sitz in Gżira, Malta betrieben und führt für den europäischen Markt Online-Poker um Geld. Die Gesellschaft hält die Lizenz MGA/CRP/688/2019 der Malta Gaming Authority. Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz besteht nicht. Wer Spielangebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richtet, braucht jedoch genau diese Konzession.
Die Rückforderung der Poker-Verluste
Verträge zwischen Martingale Europe Ltd. und Spielerinnen und Spielern in Österreich über Online-Poker um Geld sind nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig. Eingezahlte Beträge wurden ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§ 1431 ff. ABGB) zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie zuletzt in 6 Ob 31/24p. Die Verjährung beträgt 30 Jahre nach § 1478 ABGB.
Der Konzern hinter der Marke
Die Martingale Europe Ltd. gehört zur Entain plc, einer international operierenden Glücksspiel-Holding. Der Konzern hat seine EU-Vertragsabwicklung nach dem EU-Austritt Gibraltars schrittweise nach Malta verlagert. Frühere Vertragspartner wie LC International Limited oder ElectraWorks Limited mit Sitz in Gibraltar sind für Neuvertragsabschlüsse mit Spielerinnen und Spielern in Österreich nicht mehr relevant. Welche Gesellschaft Vertragspartner im konkreten Einzelfall war, hängt vom Zeitpunkt der Registrierung und der Einsätze ab und wird auf Basis der jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklärt.
In unserer Anbieter-Übersicht sind aus demselben Konzern auch folgende Marken geführt: bwin, PartyCasino, CasinoClub.
Gerichtsstand und Vollstreckung
Klagen werden vor dem österreichischen Wohnsitzgericht der Spielerin oder des Spielers geführt. Für die Vollstreckung eines österreichischen Urteils gegenüber einer Gesellschaft mit Sitz in Malta ist die Brüssel-Ia-Verordnung formal anwendbar. In der Praxis wird die Durchsetzung auf Malta durch das maltesische “Bill 55” verzögert oder erschwert, weshalb Verfahren manchmal in einem Vergleich enden. Die Vergleichshöhe ist im Einzelfall verhandelbar und liegt regelmäßig unter der vollen Klagsumme. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir vor Klagseinbringung konkret.
Was Sie jetzt brauchen
Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen die betroffenen Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie selbst nicht beschaffen, das macht die Kanzlei. Eine Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von Dr. Peschel. Anfrage senden oder die Rückforderung im Detail durchlesen.
Rechtliche Grundlage je Produkt
- Poker
- Glücksspielgesetz (GSpG), je nach Spielmodus
Häufige Fragen