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LuckyDays Verluste in Österreich zurückfordern

Online-Casino ohne österreichische Konzession. Vertragspartner aus Klage-Sicht ist die Curaçao-Gesellschaft Raging Rhino N.V.

Online-Casino Keine Konzession in Österreich

Verluste bei LuckyDays prüfen lassen

Kostenlose Ersteinschätzung. Sie nennen Verlustsumme, Anbieter und Zeitraum, die Antwort kommt direkt von der Kanzlei.

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    Vorschlag anklicken oder Enter drücken zum Hinzufügen. Mehrere Casinos möglich.

    Stammdaten

    Sitz
    Cassandraweg 52, Curaçao
    Vertragspartner
    Raging Rhino N.V. (Reg.-Nr. 148106)
    Lizenz
    Curaçao, Lizenz 365/JAZ (Sublizenz GLH-OSSNCTW0710292018)
    Mutterkonzern
    keine Angabe
    Produkte
    Online-Casino
    Konzession in Österreich
    nein

    Diese Namen stehen auf Ihrem Kontoauszug

    Auf Ihrer Bank- oder Kreditkartenabrechnung steht in der Regel nicht die Marke LuckyDays. Gebucht wird über die Betreibergesellschaft Raging Rhino N.V. (Reg.-Nr. 148106) oder über den Zahlungsagenten Monkey 9 LIMITED (Reg.-Nr. HE 391776, Zypern).

    Diese Namen helfen dabei, die eigenen Zahlungen in den Auszügen wiederzufinden. Ob daraus ein Rückforderungsanspruch folgt, prüfen wir kostenlos im Einzelfall.

    Wer bei LuckyDays Geld verloren hat, kann den Verlust nach österreichischem Recht zurückfordern. Die Betreibergesellschaft verfügt über keine österreichische Konzession, der Spielvertrag ist deshalb nichtig und die Einsätze sind bereicherungsrechtlich rückforderbar. Der Oberste Gerichtshof hat die Rückforderung in ständiger Rechtsprechung bestätigt, zuletzt in 6 Ob 31/24p.

    Über die Marke

    LuckyDays wurde 2019 gegründet (betrieben von der Raging Rhino N.V.) und setzt auf ein sehr klares, minimalistisches Design mit einem Winkekatzen-Maskottchen (Maneki-neko), das als Glücksbringer fungiert.

    Der Anbieter und seine Lizenz

    LuckyDays wird von der Raging Rhino N.V. mit Sitz in Cassandraweg 52, Curaçao betrieben und führt für den europäischen Markt ein Online-Casino. Die Gesellschaft operiert unter der Curaçao-Lizenz 365/JAZ (Sublizenz GLH-OSSNCTW0710292018). Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz besteht nicht. Wer Spielangebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richtet, braucht jedoch genau diese Konzession.

    Die Rückforderung der Casino-Verluste

    Verträge zwischen Raging Rhino N.V. und Spielerinnen und Spielern in Österreich sind nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig. Eingezahlte Beträge wurden ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§ 1431 ff. ABGB) zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie zuletzt in 6 Ob 31/24p. Die Verjährung beträgt 30 Jahre nach § 1478 ABGB.

    Konzern- und Plattform-Hintergrund

    LuckyDays wurde 2019 von Raging Rhino N.V. unter Curaçao-Lizenz aufgesetzt. Spätere Plattform-Umstellungen auf maltesische Gesellschaften wie die L7 Entertainment Limited mit MGA-Lizenz sind nicht ausgeschlossen, für historische Verluste und laufende Verfahren bleibt Raging Rhino N.V. der maßgebliche Vertragspartner.

    Gerichtsstand und Vollstreckung

    Klagen werden vor dem österreichischen Wohnsitzgericht der Spielerin oder des Spielers geführt. Die Vollstreckung eines österreichischen Urteils gegenüber einer Gesellschaft mit Sitz in Curaçao folgt anderen Regeln als innerhalb der EU, ein direktes EU-Vollstreckungsverfahren entfällt. In Betracht kommen ergänzende Hebel wie die persönliche Haftung der handelnden Geschäftsführer oder ein Vorgehen gegen europäische Zahlungsdienstleister, über die das Casino abrechnet. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir im konkreten Einzelfall.

    Was Sie jetzt brauchen

    Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen die betroffenen Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie selbst nicht beschaffen, das macht die Kanzlei. Eine Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von Dr. Oliver Peschel. Anfrage senden oder die Rückforderung im Detail durchlesen.

    Rechtliche Grundlage je Produkt

    Online-Casino
    Glücksspielgesetz (GSpG)

    Stammdaten geprüft und laufend gepflegt. Änderungen werden in der Anbieter-Übersicht dokumentiert.

    Häufige Fragen

    Häufige Fragen zu LuckyDays

    Welcher Name steht bei LuckyDays auf dem Kontoauszug?
    Nicht zwingend LuckyDays. Abgerechnet wird über die Monkey 9 LIMITED (Reg.-Nr. HE 391776, Zypern), die als Zahlungsagent für die Betreibergesellschaft Raging Rhino N.V. (Reg.-Nr. 148106) auftritt. Auf dem Auszug kann deshalb der Name des Zahlungsagenten stehen statt der Marke. Für die Ersteinschätzung genügt, was bei Ihnen tatsächlich auf dem Auszug steht, die Zuordnung übernimmt die Kanzlei. Details zur Abbuchung
    Ist LuckyDays in Österreich legal?
    Betreiberin ist die Raging Rhino N.V. mit Sitz in Cassandraweg 52, Curaçao. Sie führt eine Curaçao-Lizenz (365/JAZ), aber keine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz. Wer ein Online-Casino auf Spielerinnen und Spieler in Österreich ausrichtet, braucht genau diese Konzession. Ohne sie ist der Spielvertrag nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig, zuletzt bestätigt in 6 Ob 31/24p.
    Kann ich meine Verluste bei LuckyDays zurückfordern?
    Weil der Spielvertrag nichtig ist, wurden die Einzahlungen ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind bereicherungsrechtlich rückforderbar (§ 1431 ff. ABGB). Ob und in welcher Höhe sich das im Einzelfall durchsetzen lässt, prüfen wir kostenlos anhand von Verlustsumme und Zeitraum. Welche Gesellschaft dabei Ihr Vertragspartner war, ergibt sich aus den Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt Ihrer Registrierung.
    Lässt sich ein Urteil gegen eine Gesellschaft in Curaçao durchsetzen?
    Raging Rhino N.V. sitzt in Curaçao, ein direktes EU-Vollstreckungsverfahren wie innerhalb der Union entfällt daher. In Betracht kommen ergänzende Hebel wie die persönliche Haftung der handelnden Geschäftsführer oder ein Vorgehen gegen europäische Zahlungsdienstleister, über die das Casino abrechnet. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir im konkreten Einzelfall.

    Allgemeine Fragen zur Rückforderung

    Was kostet das Erstgespräch und wie läuft es ab?
    Kostenlos und unverbindlich. Sie senden uns Ihre Liste der Casinos und Verlustsummen, wir prüfen die Erfolgsaussichten, klären Finanzierungsoptionen und antworten Ihnen in der Regel innerhalb weniger Werktage. Ein Telefontermin ist möglich, aber nicht zwingend. Erst wenn wir uns auf das Mandat einigen und Sie die Mandatsvereinbarung unterzeichnen, beginnen wir mit der Arbeit. Vorher fallen für Sie keinerlei Kosten an.
    Sind Krypto-Casinos auch belangbar?
    Ja, aus zwei Gründen: Erstens unterliegt auch Glücksspiel mit Krypto-Einsätzen dem österreichischen Glücksspielgesetz, weil das Tatbestandsmerkmal Vermögenswert-Einsatz erfüllt ist. Zweitens hat keiner der typischen Krypto-Casinos (Stake, Roobet, Bitstarz und vergleichbare) eine österreichische Konzession. Die Rückforderung folgt denselben Regeln wie bei Fiat-Casinos. Die zusätzliche Herausforderung liegt in der Vollstreckung, weil viele Krypto-Anbieter in Drittstaaten wie Curaçao sitzen. Wir prüfen pro Fall die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit.
    Wie weit zurück kann ich Verluste aus Online-Casinos einklagen?
    Bereicherungsansprüche aus nichtigen Spielverträgen verjähren in Österreich nach 30 Jahren (§ 1478 ABGB). Verluste aus den letzten drei Jahrzehnten sind also grundsätzlich einklagbar, sofern der Anbieter im Klagezeitraum ohne österreichische Konzession war. Bei sehr alten Verlusten wird die Dokumentation schwieriger, weil Casinos Spielhistorien meist nur eingeschränkt rückwirkend bereitstellen. Heben Sie alte Kontoauszüge und E-Mails von Anbietern auf, das hilft bei der Beweissicherung.
    Wie läuft die Kommunikation mit der Kanzlei?
    Die Kommunikation erfolgt vorrangig per E-Mail. Vollmacht und Mandatsvertrag werden online unterzeichnet, sodass Sie für die Mandatserteilung nicht persönlich in der Kanzlei erscheinen müssen. Für individuelle Rückfragen sind telefonische Termine vereinbar.