Anbieter
LuckyDays
Online-Casino ohne österreichische Konzession. Vertragspartner aus Klage-Sicht ist die Curaçao-Gesellschaft Raging Rhino N.V.
Stammdaten
- Sitz
- Abraham de Veerstraat 9, Willemstad, Curaçao
- Vertragspartner
- Raging Rhino N.V. (Reg.-Nr. 148106)
- Lizenz
- Curaçao, Lizenz 365/JAZ (Sublizenz GLH-OSSNCTW0710292018)
- Mutterkonzern
- keine Angabe
- Produkte
- Online-Casino
- Konzession in Österreich
- nein
Wer bei LuckyDays Geld verloren hat, kann den Verlust nach österreichischem Recht zurückfordern. Die Betreibergesellschaft verfügt über keine österreichische Konzession, der Spielvertrag ist deshalb nichtig und die Einsätze sind bereicherungsrechtlich rückforderbar. Der Oberste Gerichtshof hat die Rückforderung in ständiger Rechtsprechung bestätigt, zuletzt in 6 Ob 31/24p.
Über die Marke
LuckyDays wurde 2019 gegründet (betrieben von der Raging Rhino N.V.) und setzt auf ein sehr klares, minimalistisches Design mit einem Winkekatzen-Maskottchen (Maneki-neko), das als Glücksbringer fungiert.
Der Anbieter und seine Lizenz
LuckyDays wird von der Raging Rhino N.V. mit Sitz in Abraham de Veerstraat 9, Willemstad, Curaçao betrieben und führt für den europäischen Markt ein Online-Casino. Die Gesellschaft operiert unter der Curaçao-Lizenz 365/JAZ (Sublizenz GLH-OSSNCTW0710292018). Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz besteht nicht. Wer Spielangebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richtet, braucht jedoch genau diese Konzession.
Die Rückforderung der Casino-Verluste
Verträge zwischen Raging Rhino N.V. und Spielerinnen und Spielern in Österreich sind nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig. Eingezahlte Beträge wurden ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§ 1431 ff. ABGB) zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie zuletzt in 6 Ob 31/24p. Die Verjährung beträgt 30 Jahre nach § 1478 ABGB.
Konzern- und Plattform-Hintergrund
LuckyDays wurde 2019 von Raging Rhino N.V. unter Curaçao-Lizenz aufgesetzt. Spätere Plattform-Umstellungen auf maltesische Gesellschaften wie die L7 Entertainment Limited mit MGA-Lizenz sind nicht ausgeschlossen, für historische Verluste und laufende Verfahren bleibt Raging Rhino N.V. der maßgebliche Vertragspartner.
Gerichtsstand und Vollstreckung
Klagen werden vor dem österreichischen Wohnsitzgericht der Spielerin oder des Spielers geführt. Die Vollstreckung eines österreichischen Urteils gegenüber einer Gesellschaft mit Sitz in Curaçao folgt anderen Regeln als innerhalb der EU, ein direktes EU-Vollstreckungsverfahren entfällt. In Betracht kommen ergänzende Hebel wie die persönliche Haftung der handelnden Geschäftsführer oder ein Vorgehen gegen europäische Zahlungsdienstleister, über die das Casino abrechnet. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir im konkreten Einzelfall.
Was Sie jetzt brauchen
Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen die betroffenen Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie selbst nicht beschaffen, das macht die Kanzlei. Eine Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von Dr. Peschel. Anfrage senden oder die Rückforderung im Detail durchlesen.
Rechtliche Grundlage je Produkt
- Online-Casino
- Glücksspielgesetz (GSpG)
Häufige Fragen