Anbieter
Karamba
Online-Casino ohne österreichische Konzession. EU-Vertragspartner aus Klage-Sicht ist die maltesische Aspire Global International Limited.
Stammdaten
- Sitz
- 135 High Street, Sliema SLM 1549, Malta
- Vertragspartner
- Aspire Global International Limited (Reg.-Nr. C42296)
- Lizenz
- Malta Gaming Authority (MGA), Lizenznummer MGA/B2C/370/2017
- Mutterkonzern
- keine Angabe
- Produkte
- Online-Casino
- Konzession in Österreich
- nein
Wer bei Karamba Geld verloren hat, kann den Verlust nach österreichischem Recht zurückfordern. Die Betreibergesellschaft verfügt über keine österreichische Konzession, der Spielvertrag ist deshalb nichtig und die Einsätze sind bereicherungsrechtlich rückforderbar. Der Oberste Gerichtshof hat die Rückforderung in ständiger Rechtsprechung bestätigt, zuletzt in 6 Ob 31/24p.
Der Anbieter und seine Lizenz
Karamba wird von der Aspire Global International Limited mit Sitz in 135 High Street, Sliema SLM 1549, Malta betrieben und führt für den europäischen Markt ein Online-Casino. Die Gesellschaft hält die Lizenz MGA/B2C/370/2017 der Malta Gaming Authority. Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz besteht nicht. Wer Spielangebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richtet, braucht jedoch genau diese Konzession.
Die Rückforderung der Casino-Verluste
Verträge zwischen Aspire Global International Limited und Spielerinnen und Spielern in Österreich sind nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig. Eingezahlte Beträge wurden ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§ 1431 ff. ABGB) zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie zuletzt in 6 Ob 31/24p. Die Verjährung beträgt 30 Jahre nach § 1478 ABGB.
Konzern- und Plattform-Hintergrund
Ende 2024 wurde Karamba auf die Plattform der White Hat Gaming Limited überführt. Für historische Verluste und für die in den letzten Jahren registrierten Spielerinnen und Spieler bleibt die Aspire Global International Limited als Vertragspartner maßgeblich. Für Klagen aus Österreich ist der konkrete Vertragspartner anhand der zum Registrierungszeitpunkt geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bestimmen.
Gerichtsstand und Vollstreckung
Klagen werden vor dem österreichischen Wohnsitzgericht der Spielerin oder des Spielers geführt. Für die Vollstreckung eines österreichischen Urteils gegenüber einer Gesellschaft mit Sitz in Malta ist die Brüssel-Ia-Verordnung formal anwendbar. In der Praxis wird die Durchsetzung auf Malta durch das maltesische “Bill 55” verzögert oder erschwert, weshalb Verfahren manchmal in einem Vergleich enden. Die Vergleichshöhe ist im Einzelfall verhandelbar und liegt regelmäßig unter der vollen Klagsumme. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir vor Klagseinbringung konkret.
Was Sie jetzt brauchen
Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen die betroffenen Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie selbst nicht beschaffen, das macht die Kanzlei. Eine Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von Dr. Peschel. Anfrage senden oder die Rückforderung im Detail durchlesen.
Rechtliche Grundlage je Produkt
- Online-Casino
- Glücksspielgesetz (GSpG)
Häufige Fragen