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Interwetten Verluste in Österreich zurückfordern

Online-Casino ohne österreichische Konzession.

Online-Casino Sportwetten Keine Konzession in Österreich

Verluste bei Interwetten (Casino-Sparte) prüfen lassen

Kostenlose Ersteinschätzung. Sie nennen Verlustsumme, Anbieter und Zeitraum, die Antwort kommt direkt von der Kanzlei.

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    Vorschlag anklicken oder Enter drücken zum Hinzufügen. Mehrere Casinos möglich.

    Stammdaten

    Sitz
    Sliema, Malta
    Vertragspartner
    Interwetten Gaming Ltd.
    Lizenz
    Malta (MGA), MGA/B2C/110/2004
    Mutterkonzern
    keine Angabe
    Produkte
    Online-Casino, Sportwetten
    Konzession in Österreich
    nein

    Diese Namen stehen auf Ihrem Kontoauszug

    Auf Ihrer Bank- oder Kreditkartenabrechnung steht in der Regel nicht die Marke Interwetten (Casino-Sparte), sondern der Name der Betreibergesellschaft: Interwetten Gaming Ltd.

    Diese Namen helfen dabei, die eigenen Zahlungen in den Auszügen wiederzufinden. Ob daraus ein Rückforderungsanspruch folgt, prüfen wir kostenlos im Einzelfall.

    Wer bei Interwetten (Casino-Sparte) Geld verloren hat, kann den Verlust nach österreichischem Recht zurückfordern. Die Betreibergesellschaft verfügt über keine österreichische Konzession, der Spielvertrag ist deshalb nichtig und die Einsätze sind bereicherungsrechtlich rückforderbar. Für die Casino-Verluste ist die Rückforderung höchstgerichtlich abgesichert, die Sportwetten-Sparte folgt einer eigenen Linie.

    Über die Marke

    Interwetten wurde 1990 in Wien gegründet (damals als Telefon-Wettanbieter) und gilt als einer der Pioniere des Online-Glücksspiels, da die Plattform bereits 1997, als eine der weltweit ersten überhaupt, im Internet live ging. Heute sitzt das Unternehmen auf Malta, hat seine österreichischen Wurzeln jedoch behalten.

    Der Anbieter und seine Lizenz

    Interwetten (Casino-Sparte) wird von der Interwetten Gaming Ltd. mit Sitz in Sliema, Malta betrieben und führt für den europäischen Markt ein Online-Casino und ein Sportwetten-Angebot. Die Gesellschaft hält die Lizenz Malta (MGA), MGA/B2C/110/2004. Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz besteht nicht. Wer Spielangebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richtet, braucht jedoch genau diese Konzession.

    Die Rückforderung der Casino-Verluste

    Für das Casino-Produkt sind Verträge zwischen Interwetten Gaming Ltd. und Spielerinnen und Spielern in Österreich nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig. Eingezahlte Beträge wurden ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§ 1431 ff. ABGB) zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie zuletzt in 6 Ob 31/24p. Die Verjährung beträgt 30 Jahre nach § 1478 ABGB.

    Sportwetten getrennt vom Casino

    Die Sportwetten-Sparte fällt nicht unter das Glücksspielgesetz, sondern unter die Landeswettengesetze. Anders als beim Casino ist die Lizenzfrage hier nicht der entscheidende Hebel. Für Wettverluste kommt eine Rückforderung über die partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB zum Wettzeitpunkt in Betracht. Beweismittel ist regelmäßig ein medizinisches Sachverständigengutachten. Die konkreten Aussichten prüfen wir im Einzelfall, weitere Hinweise im FAQ-Bereich zu Sportwetten.

    Gerichtsstand und Vollstreckung

    Klagen werden vor dem österreichischen Wohnsitzgericht der Spielerin oder des Spielers geführt. Für die Vollstreckung eines österreichischen Urteils gegenüber einer Gesellschaft mit Sitz in Malta ist die Brüssel-Ia-Verordnung formal anwendbar. In der Praxis wird die Durchsetzung auf Malta durch das maltesische “Bill 55” verzögert oder erschwert, weshalb Verfahren manchmal in einem Vergleich enden. Die Vergleichshöhe ist im Einzelfall verhandelbar und liegt regelmäßig unter der vollen Klagsumme. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir vor Klagseinbringung konkret.

    Was Sie jetzt brauchen

    Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen die betroffenen Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie selbst nicht beschaffen, das macht die Kanzlei. Eine Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von Dr. Oliver Peschel. Anfrage senden oder die Rückforderung im Detail durchlesen.

    Rechtliche Grundlage je Produkt

    Online-Casino
    Glücksspielgesetz (GSpG)
    Sportwetten
    Landeswettengesetze

    Stammdaten geprüft und laufend gepflegt. Änderungen werden in der Anbieter-Übersicht dokumentiert.

    Häufige Fragen

    Häufige Fragen zu Interwetten (Casino-Sparte)

    Welcher Name steht bei Interwetten auf dem Kontoauszug?
    Auf der Bank- oder Kreditkartenabrechnung steht in der Regel nicht die Marke Interwetten, sondern die Betreibergesellschaft Interwetten Gaming Ltd. mit Sitz in Sliema, Malta. Dieser Firmenname hilft dabei, die eigenen Einzahlungen in älteren Auszügen wiederzufinden. Ob daraus ein Rückforderungsanspruch folgt, prüfen wir kostenlos im Einzelfall. Details zur Abbuchung
    Ist Interwetten in Österreich legal?
    Die Betreibergesellschaft Interwetten Gaming Ltd. mit Sitz in Sliema, Malta hält die maltesische Lizenz MGA/B2C/110/2004, aber keine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz. Wer ein Online-Casino auf Spielerinnen und Spieler in Österreich ausrichtet, braucht jedoch genau diese Konzession. Ohne sie ist der Spielvertrag nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig, zuletzt bestätigt in 6 Ob 31/24p.
    Kann ich meine Casino-Verluste bei Interwetten zurückfordern?
    Weil der Spielvertrag nichtig ist, wurden die Einsätze ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind bereicherungsrechtlich rückforderbar (§ 1431 ff. ABGB). Ob und in welcher Höhe sich eine Rückforderung im Einzelfall durchsetzen lässt, prüfen wir kostenlos anhand von Verlustsumme und Zeitraum. Für Wettverluste gilt eine eigene Linie über die partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB, auch die sehen wir uns an.
    Sind ältere Verluste bei Interwetten schon verjährt?
    Bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche verjähren nach § 1478 ABGB erst in 30 Jahren. Auch Einzahlungen aus länger zurückliegenden Jahren lassen sich daher in aller Regel noch geltend machen. Den maßgeblichen Zeitraum klären wir in der Ersteinschätzung, dafür genügen der betroffene Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust.

    Allgemeine Fragen zur Rückforderung

    Was kostet das Erstgespräch und wie läuft es ab?
    Kostenlos und unverbindlich. Sie senden uns Ihre Liste der Casinos und Verlustsummen, wir prüfen die Erfolgsaussichten, klären Finanzierungsoptionen und antworten Ihnen in der Regel innerhalb weniger Werktage. Ein Telefontermin ist möglich, aber nicht zwingend. Erst wenn wir uns auf das Mandat einigen und Sie die Mandatsvereinbarung unterzeichnen, beginnen wir mit der Arbeit. Vorher fallen für Sie keinerlei Kosten an.
    Sind Krypto-Casinos auch belangbar?
    Ja, aus zwei Gründen: Erstens unterliegt auch Glücksspiel mit Krypto-Einsätzen dem österreichischen Glücksspielgesetz, weil das Tatbestandsmerkmal Vermögenswert-Einsatz erfüllt ist. Zweitens hat keiner der typischen Krypto-Casinos (Stake, Roobet, Bitstarz und vergleichbare) eine österreichische Konzession. Die Rückforderung folgt denselben Regeln wie bei Fiat-Casinos. Die zusätzliche Herausforderung liegt in der Vollstreckung, weil viele Krypto-Anbieter in Drittstaaten wie Curaçao sitzen. Wir prüfen pro Fall die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit.
    Wie weit zurück kann ich Verluste aus Online-Casinos einklagen?
    Bereicherungsansprüche aus nichtigen Spielverträgen verjähren in Österreich nach 30 Jahren (§ 1478 ABGB). Verluste aus den letzten drei Jahrzehnten sind also grundsätzlich einklagbar, sofern der Anbieter im Klagezeitraum ohne österreichische Konzession war. Bei sehr alten Verlusten wird die Dokumentation schwieriger, weil Casinos Spielhistorien meist nur eingeschränkt rückwirkend bereitstellen. Heben Sie alte Kontoauszüge und E-Mails von Anbietern auf, das hilft bei der Beweissicherung.
    Wie läuft die Kommunikation mit der Kanzlei?
    Die Kommunikation erfolgt vorrangig per E-Mail. Vollmacht und Mandatsvertrag werden online unterzeichnet, sodass Sie für die Mandatserteilung nicht persönlich in der Kanzlei erscheinen müssen. Für individuelle Rückfragen sind telefonische Termine vereinbar.