Anbieter

GGBet

Online-Casino ohne österreichische Konzession.

Online-Casino Sportwetten Keine Konzession in Österreich

Stammdaten

Sitz
Zypern
Vertragspartner
Brivio Limited (Reg.-Nr. HE315596)
Lizenz
Curacao, Lizenz 8048/JAZ
Mutterkonzern
keine Angabe
Produkte
Online-Casino, Sportwetten
Konzession in Österreich
nein

Wer bei GGBet Geld verloren hat, kann den Verlust nach österreichischem Recht zurückfordern. Die Betreibergesellschaft verfügt über keine österreichische Konzession, der Spielvertrag ist deshalb nichtig und die Einsätze sind bereicherungsrechtlich rückforderbar. Für die Casino-Verluste ist die Rückforderung höchstgerichtlich abgesichert, die Sportwetten-Sparte folgt einer eigenen Linie.

Der Anbieter und seine Lizenz

GGBet wird von der Brivio Limited (Reg.-Nr. HE315596) mit Sitz in Zypern betrieben und führt für den europäischen Markt ein Online-Casino und ein Sportwetten-Angebot. Die Gesellschaft hält die Lizenz Curacao, Lizenz 8048/JAZ. Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz besteht nicht. Wer Spielangebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richtet, braucht jedoch genau diese Konzession.

Die Rückforderung der Casino-Verluste

Für das Casino-Produkt sind Verträge zwischen Brivio Limited (Reg.-Nr. HE315596) und Spielerinnen und Spielern in Österreich nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig. Eingezahlte Beträge wurden ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§ 1431 ff. ABGB) zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie zuletzt in 6 Ob 31/24p. Die Verjährung beträgt 30 Jahre nach § 1478 ABGB.

Sportwetten getrennt vom Casino

Die Sportwetten-Sparte fällt nicht unter das Glücksspielgesetz, sondern unter die Landeswettengesetze. Anders als beim Casino ist die Lizenzfrage hier nicht der entscheidende Hebel. Für Wettverluste kommt eine Rückforderung über die partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB zum Wettzeitpunkt in Betracht. Beweismittel ist regelmäßig ein medizinisches Sachverständigengutachten. Die konkreten Aussichten prüfen wir im Einzelfall, weitere Hinweise im FAQ-Bereich zu Sportwetten.

Gerichtsstand und Vollstreckung

Klagen werden vor dem österreichischen Wohnsitzgericht der Spielerin oder des Spielers geführt. Die Vollstreckung eines österreichischen Urteils gegenüber einer Gesellschaft mit Sitz in Zypern fällt in den Anwendungsbereich der Brüssel-Ia-Verordnung. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir im konkreten Einzelfall.

Was Sie jetzt brauchen

Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen die betroffenen Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie selbst nicht beschaffen, das macht die Kanzlei. Eine Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von Dr. Peschel. Anfrage senden oder die Rückforderung im Detail durchlesen.

Rechtliche Grundlage je Produkt

Online-Casino
Glücksspielgesetz (GSpG)
Sportwetten
Landeswettengesetze

Stammdaten geprüft und laufend gepflegt. Änderungen werden in der Anbieter-Übersicht dokumentiert.

Häufige Fragen

Was Spieler immer wieder fragen

Was kostet das Erstgespräch und wie läuft es ab?
Kostenlos und unverbindlich. Sie senden uns Ihre Liste der Casinos und Verlustsummen, wir prüfen die Erfolgsaussichten, klären Finanzierungsoptionen und antworten Ihnen in der Regel innerhalb weniger Werktage. Ein Telefontermin ist möglich, aber nicht zwingend. Erst wenn wir uns auf das Mandat einigen und Sie die Mandatsvereinbarung unterzeichnen, beginnen wir mit der Arbeit. Vorher fallen für Sie keinerlei Kosten an.
Sind Krypto-Casinos auch belangbar?
Ja, aus zwei Gründen: Erstens unterliegt auch Glücksspiel mit Krypto-Einsätzen dem österreichischen Glücksspielgesetz, weil das Tatbestandsmerkmal Vermögenswert-Einsatz erfüllt ist. Zweitens hat keiner der typischen Krypto-Casinos (Stake, Roobet, Bitstarz und vergleichbare) eine österreichische Konzession. Die Rückforderung folgt denselben Regeln wie bei Fiat-Casinos. Die zusätzliche Herausforderung liegt in der Vollstreckung, weil viele Krypto-Anbieter in Drittstaaten wie Curaçao sitzen. Wir prüfen pro Fall die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit.
Wie weit zurück kann ich Verluste aus Online-Casinos einklagen?
Bereicherungsansprüche aus nichtigen Spielverträgen verjähren in Österreich nach 30 Jahren (§ 1478 ABGB). Verluste aus den letzten drei Jahrzehnten sind also grundsätzlich einklagbar, sofern der Anbieter im Klagezeitraum ohne österreichische Konzession war. Bei sehr alten Verlusten wird die Dokumentation schwieriger, weil Casinos Spielhistorien meist nur eingeschränkt rückwirkend bereitstellen. Heben Sie alte Kontoauszüge und E-Mails von Anbietern auf, das hilft bei der Beweissicherung.
Wie läuft die Kommunikation mit der Kanzlei?
Die Kommunikation erfolgt vorrangig per E-Mail. Vollmacht und Mandatsvertrag werden online unterzeichnet, sodass Sie für die Mandatserteilung nicht persönlich in der Kanzlei erscheinen müssen. Für individuelle Rückfragen sind telefonische Termine vereinbar.
Mache ich mich strafbar, weil ich bei einem illegalen Online-Casino gespielt habe?
Nein, als Spieler machen Sie sich in Österreich nicht strafbar. Sie müssen daher keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten, wenn Sie Ihre Verluste bei illegalen Online-Casinos mit unserer Hilfe zurückfordern.
Wird mein Name oder mein Spielverhalten öffentlich, wenn ich klage?
Nein, wir behandeln sämtliche Namen und sämtliche Spielverluste vertraulich. Wir geben keine Pressemitteilungen mit Klägernamen heraus und nutzen Mandantendaten nicht für Marketing.