Anbieter
CaptainSpins
Online-Casino ohne österreichische Konzession.
Stammdaten
- Sitz
- 85, St John Street, Valletta VLT1165, Malta
- Vertragspartner
- White Hat Gaming Limited (Reg.-Nr. C73232)
- Lizenz
- Malta, Lizenz MGA/B2C/370/2017
- Mutterkonzern
- keine Angabe
- Produkte
- Online-Casino
- Konzession in Österreich
- nein
Wer bei CaptainSpins Geld verloren hat, kann den Verlust nach österreichischem Recht zurückfordern. Die Betreibergesellschaft verfügt über keine österreichische Konzession, der Spielvertrag ist deshalb nichtig und die Einsätze sind bereicherungsrechtlich rückforderbar. Der Oberste Gerichtshof hat die Rückforderung in ständiger Rechtsprechung bestätigt, zuletzt in 6 Ob 31/24p.
Der Anbieter und seine Lizenz
CaptainSpins wird von der White Hat Gaming Limited (Reg.-Nr. C73232) mit Sitz in 85, St John Street, Valletta VLT1165, Malta betrieben und führt für den europäischen Markt ein Online-Casino. Die Gesellschaft hält die Lizenz Malta, Lizenz MGA/B2C/370/2017. Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz besteht nicht. Wer Spielangebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richtet, braucht jedoch genau diese Konzession.
Die Rückforderung der Casino-Verluste
Verträge zwischen White Hat Gaming Limited (Reg.-Nr. C73232) und Spielerinnen und Spielern in Österreich sind nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig. Eingezahlte Beträge wurden ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§ 1431 ff. ABGB) zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie zuletzt in 6 Ob 31/24p. Die Verjährung beträgt 30 Jahre nach § 1478 ABGB.
Gerichtsstand und Vollstreckung
Klagen werden vor dem österreichischen Wohnsitzgericht der Spielerin oder des Spielers geführt. Für die Vollstreckung eines österreichischen Urteils gegenüber einer Gesellschaft mit Sitz in Malta ist die Brüssel-Ia-Verordnung formal anwendbar. In der Praxis wird die Durchsetzung auf Malta durch das maltesische “Bill 55” verzögert oder erschwert, weshalb Verfahren manchmal in einem Vergleich enden. Die Vergleichshöhe ist im Einzelfall verhandelbar und liegt regelmäßig unter der vollen Klagsumme. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir vor Klagseinbringung konkret.
Was Sie jetzt brauchen
Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen die betroffenen Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie selbst nicht beschaffen, das macht die Kanzlei. Eine Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von Dr. Peschel. Anfrage senden oder die Rückforderung im Detail durchlesen.
Rechtliche Grundlage je Produkt
- Online-Casino
- Glücksspielgesetz (GSpG)
Häufige Fragen