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Glücksspielreform: Was der Entwurf bringt, und wo er zu kurz greift

Österreich baut sein Glücksspielrecht um. Der Entwurf, der Ende Juni in Begutachtung ging, beendet das Monopol beim Online-Glücksspiel und öffnet den Markt für mehrere lizenzierte Anbieter. RA Dr. Oliver Peschel hat den Entwurf in der Fachzeitschrift ecolex analysiert. Sein Befund: Die Richtung stimmt, an drei Stellen bleibt die Reform aber hinter dem zurück, was sie leisten müsste. Dieser Beitrag fasst die Kernpunkte für Betroffene zusammen.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel
Ein aufgeschlagenes Gesetzbuch und ein gedruckter, mit einer Büroklammer gehefteter Gesetzesentwurf liegen nebeneinander auf einem dunklen Anwaltsschreibtisch, darauf ein Füllfederhalter, im unscharfen Hintergrund ein Regal mit dunkel gebundenen Rechtsbänden

Warum überhaupt reformiert wird

Der Ausgangsbefund ist unbestritten. Nach dem Epidemiologiebericht Sucht 2025 der Gesundheit Österreich GmbH zeigen rund vier Prozent der österreichischen Bevölkerung ein problematisches oder zumindest mild pathologisches Spielverhalten, das sind etwa 300.000 Menschen. Ein Viertel davon ist schwer betroffen.

Das bisherige System war streng, hat diese Menschen aber nicht erreicht. Wer spielen wollte, fand im Netz jederzeit ein Angebot, nur eben eines ohne österreichische Konzession, betrieben aus Malta, Curaçao, Belize oder Costa Rica. Diese Anbieter halten sich an keine österreichische Spielerschutzvorgabe und sind für die Behörden praktisch nicht greifbar. Ein Verbot, das den Markt nicht erreicht, schützt niemanden.

Was der Entwurf richtig macht

Der Entwurf setzt an mehreren Stellen sinnvoll an. Er richtet eine weisungsfreie Stelle für Glücksspiel und Spielerschutz ein, die den Markt wissenschaftlich begleiten und beobachten soll, finanziert aus einem Beitrag der Marktteilnehmer. Er verpflichtet die Anbieter zur elektronischen Anbindung an das Bundesrechenzentrum, samt Hinterlegung der Quellcodes, womit die Aufsicht erstmals echte technische Zugriffs- und Prüfrechte bekommt. Und er sieht verbindliche Verlustlimits vor, gestaffelt nach Alter, die sinngemäß auch für das Online-Angebot gelten sollen.

Der wichtigste Schritt ist aber ein anderer. Noch der Entwurf aus dem Jänner 2026 wollte am Monopol für das Online-Glücksspiel festhalten. Kurz vor Redaktionsschluss des Fachbeitrags kam die Kehrtwende: Die aktuelle Fassung sieht eine unbeschränkte Zahl an Online-Konzessionen vor. Das ist der Punkt, an dem die Reform ihren Zweck erfüllen kann. Der Schwarzmarkt verschwindet nicht dadurch, dass man ihn verbietet, sondern dadurch, dass es ein legales Angebot gibt, auf das die Aufsicht wirklich zugreift. Lizenzierte Anbieter hängen an der Kontrolle der neuen Aufsichtsstelle, an Verlust- und Selbstlimitierungssystemen und an der Überwachung des Datenverkehrs. Wer dort spielt, ist sichtbar und damit schützbar. Dazu kommt die fiskalische Seite: Nach einer im Beitrag zitierten Untersuchung des Branchenradar wären mit einem offenen Lizenzsystem eine Kanalisierungsrate von bis zu 85,5 Prozent und Steuereinnahmen von bis zu 1,88 Milliarden Euro erreichbar, also annähernd eine Verdoppelung gegenüber heute.

Kritikpunkt eins: die Cooling-off-Frist

An einer Stelle arbeitet der Entwurf gegen sein eigenes Ziel. Anbieter, die bisher ohne Konzession angeboten haben, sollen ihr Angebot mit 1. Jänner 2027 einstellen und können erst ab 1. Oktober 2027 eine Lizenz erhalten. Zwischen Abschaltung und Lizenz liegen damit neun Monate.

In diesen neun Monaten verschwindet die Nachfrage nicht. Sie wandert dorthin, wo weiter angeboten wird, also in den Teil des Schwarzmarkts, der sich um die Reform ohnehin nicht kümmert. Genau die Kanalisierung, die das ganze Modell tragen soll, wird damit ausgerechnet in der Übergangsphase unterbrochen. Sinnvoll wäre ein nahtloser Übergang ins Lizenzsystem, nicht eine Lücke.

Kritikpunkt zwei: Sportwetten bleiben Ländersache

Sportwetten gelten in Österreich traditionell nicht als Glücksspiel, sondern als Geschicklichkeitsspiel. Das ist im europäischen Vergleich ein Sonderweg, in praktisch allen anderen EU-Staaten sind Sportwetten Glücksspiel. Die Folge dieser Einordnung ist eine Kompetenzfrage: Weil der Bund von seiner Zuständigkeit nie Gebrauch gemacht hat, regeln die neun Bundesländer die Wetten jeweils selbst.

Für das Internet passt das nicht mehr. Die Landeswettgesetze greifen im Kern dort, wo es eine Annahmestelle, ein Wettterminal oder einen Server im jeweiligen Bundesland gibt (dazu etwa OGH 27.1.2023, 1 Ob 176/22x). Ein Online-Wettanbieter ohne physischen Anknüpfungspunkt in Österreich bewegt sich damit in einer Grauzone oder entzieht sich der Aufsicht ganz. Der Fachbeitrag fordert deshalb eine bundesweite Regelung für Online-Sportwetten mit einem eigenen offenen Lizenzsystem, sauber getrennt von jenem für Online-Casinospiele.

Kritikpunkt drei: die Wetten, die niemand regelt

Bleibt eine Lücke, die im Entwurf gar nicht vorkommt. Auf internationalen Prognosemärkten wie Polymarket oder Kalshi wird längst auf Wahlausgänge, Wirtschaftsdaten und popkulturelle Ereignisse gesetzt. Diese Plattformen sitzen zwischen Finanzmarktprodukt und klassischer Wette und fallen dadurch durch jedes Raster der bestehenden Aufsicht. Ihr Suchtpotenzial ist erheblich, gerade weil vieles davon über Kryptowährungen auf dezentralen Plattformen läuft. Ein Lizenzsystem, das den Anspruch hat, den Markt zu erfassen, muss auch für solche Wetten klare Leitplanken und steuerliche Anknüpfungspunkte definieren.

Was das für geschädigte Spieler bedeutet

An Ihrem Anspruch ändert die Reform nichts. Sie wirkt für die Zukunft. Für Verluste, die Sie bei einem Anbieter ohne österreichische Konzession erlitten haben, gilt weiterhin die Rechtslage zum Zeitpunkt des Spiels: Der Spielvertrag ist nichtig, die Einsätze sind ohne Rechtsgrund geflossen und rückforderbar, vermindert um ausbezahlte Gewinne. Ein künftiges Lizenzsystem legalisiert die Vergangenheit nicht.

Ein Punkt der Reform ist für Betroffene allerdings unmittelbar interessant: Wer bisher illegal angeboten hat und künftig eine Konzession will, muss zuvor die rechtskräftigen Urteile aus Spielerklagen erfüllen und die offenen Abgaben nachzahlen. Was das konkret heißt, haben wir im Beitrag Wer eine Online-Konzession will, muss zuerst die Spieler auszahlen ausführlich behandelt.

Zum Stand des Verfahrens: Die Begutachtungsfrist ist abgelaufen, beschlossen ist die Reform noch nicht. Bis zum Beschluss im Parlament sind Änderungen möglich.

Der vollständige Beitrag in der ecolex (MANZ)

Die ausführliche Analyse mit allen Fundstellen, der verfassungsrechtlichen Einordnung der Sportwetten-Kompetenz und den vollständigen Reformvorschlägen ist im MANZ Verlag erschienen:

Peschel, Die geplante Glücksspielreform: ein notwendiger Impuls mit ordnungspolitischem Reformstau. Plädoyer für ein offenes Lizenzsystem und die bundesweite Regulierung von Online-Sportwetten, ecolex 2026/262, 489 (Heft 7, August 2026).

Den vollständigen Beitrag können Sie über die MANZ Rechtsdatenbank beziehen: rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIecolex20260705

Was Sie jetzt tun können

Ob Sie Ihre Spielverluste zurückfordern können, hängt nicht von der Reform ab, sondern davon, ob der Anbieter zum Zeitpunkt Ihres Spiels eine österreichische Konzession hatte. Das prüfen wir kostenlos und unverbindlich. Für die Ersteinschätzung genügen der betroffene Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Senden Sie uns dazu eine unverbindliche Anfrage.