Anbieter
Casino Rewards Verluste in Österreich zurückfordern
Treueprogramm von 16 Online-Casinos ohne österreichische Konzession.
Verluste bei Casino Rewards prüfen lassen
Kostenlose Ersteinschätzung. Sie nennen Verlustsumme, Anbieter und Zeitraum, die Antwort kommt direkt von der Kanzlei.
Stammdaten
- Sitz
- Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln
- Vertragspartner
- Fresh Horizons Limited
- Lizenz
- Kahnawake Gaming Commission (Kanada), Lizenz-Nr. 00972
- Mutterkonzern
- keine Angabe
- Produkte
- Online-Casino
- Konzession in Österreich
- nein
Diese Namen stehen auf Ihrem Kontoauszug
Auf Ihrer Bank- oder Kreditkartenabrechnung steht in der Regel nicht die Marke Casino Rewards. Gebucht wird über die Betreibergesellschaft Fresh Horizons Limited oder über die Zahlungsagenten Bulex Enterprises Limited und GOITSC Limited (Zypern).
Diese Namen helfen dabei, die eigenen Zahlungen in den Auszügen wiederzufinden. Ob daraus ein Rückforderungsanspruch folgt, prüfen wir kostenlos im Einzelfall.
Wer bei den Casinos der Casino-Rewards-Gruppe Geld verloren hat, kann den Verlust nach österreichischem Recht zurückfordern. Casino Rewards selbst ist kein Spielangebot, sondern das gemeinsame Treueprogramm einer Gruppe von Online-Casinos. Gespielt und eingezahlt wird bei den Mitglieds-Casinos, und deren Betreibergesellschaft verfügt über keine österreichische Konzession. Der Spielvertrag ist deshalb nichtig und die Einsätze sind bereicherungsrechtlich rückforderbar. Der Oberste Gerichtshof hat die Rückforderung in ständiger Rechtsprechung bestätigt, zuletzt in 6 Ob 31/24p.
Das Treueprogramm und die Gruppe
Casino Rewards besteht seit dem Jahr 2000 und bündelt 16 Mitglieds-Casinos. Die Gruppe bewirbt ein gemeinsames Punkte- und Bonusprogramm über alle Marken. In der Praxis betreffen Anfragen deshalb oft mehrere Marken der Gruppe. Für die rechtliche Prüfung ist das kein Nachteil, denn die Ansprüche richten sich nach den geprüften Geschäftsbedingungen gegen dieselbe Betreibergesellschaft.
Sieben Mitglieder der Gruppe sind hier gesondert dargestellt: Zodiac Casino, Quatro Casino, Yukon Gold Casino, Luxury Casino, Captain Cooks Casino, Grand Mondial Casino und Casino Classic. Die übrigen Marken haben hier keine eigene Seite, Verluste lassen sich trotzdem bei jedem Mitglieds-Casino prüfen.
Die Betreiberin und ihre Lizenz
Das Portal casinorewards.com nennt selbst keine Betreibergesellschaft. Wer sie sucht, findet sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der von uns geprüften Mitglieds-Casinos: Betreiberin ist dort durchgehend die Fresh Horizons Limited mit Sitz in Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln. Die Gesellschaft hält eine Lizenz der Kahnawake Gaming Commission in Kanada mit der Lizenz-Nr. 00972. Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz besteht nicht. Wer Spielangebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richtet, braucht jedoch genau diese Konzession. Die Zahlungsabwicklung läuft nach den deutschsprachigen AGB über zwei eigene Gesellschaften in Zypern, die Bulex Enterprises Limited und die GOITSC Limited, entsprechend können diese Namen auf dem Kontoauszug stehen. Die Klausel steht nur in der österreichischen Fassung der AGB, in der englischen fehlt sie. Dass die Gruppe den österreichischen Markt gezielt anspricht, zeigen auch die eigenen AT-Sprachfassungen der Casino-Seiten samt Euro-Beträgen.
Die Rückforderung der Spielverluste
Verträge zwischen der Fresh Horizons Limited und Spielerinnen und Spielern in Österreich sind nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig. Eingezahlte Beträge wurden ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§ 1431 ff. ABGB) zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie zuletzt in 6 Ob 31/24p. Die Verjährung beträgt 30 Jahre nach § 1478 ABGB. Ob und in welcher Höhe sich eine Rückforderung im Einzelfall durchsetzen lässt, prüfen wir kostenlos anhand von Verlustsumme und Zeitraum.
Gerichtsstand und Vollstreckung
Klagen werden vor dem österreichischen Wohnsitzgericht der Spielerin oder des Spielers geführt. Die Betreiberin sitzt auf den Britischen Jungferninseln und damit in einem Drittstaat, ein direktes EU-Vollstreckungsverfahren entfällt daher. In Betracht kommen ergänzende Ansätze wie die persönliche Haftung der handelnden Geschäftsführer oder ein Vorgehen gegen europäische Zahlungsdienstleister, über die abgerechnet wird. Die beiden Zahlungsabwicklungs-Gesellschaften Bulex Enterprises Limited und GOITSC Limited sitzen in Zypern und damit in der EU, das kann ein zusätzlicher Ansatzpunkt sein. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir im konkreten Einzelfall.
Was Sie jetzt brauchen
Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen die betroffenen Casinos der Gruppe und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie selbst nicht beschaffen, das macht die Kanzlei. Eine Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von Dr. Oliver Peschel. Anfrage senden oder die Rückforderung im Detail durchlesen.
Rechtliche Grundlage je Produkt
- Online-Casino
- Glücksspielgesetz (GSpG)
Häufige Fragen