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BC.Game Verluste in Österreich zurückfordern

Online-Casino ohne österreichische Konzession.

Krypto-Casino Sportwetten Keine Konzession in Österreich

Verluste bei BC.Game prüfen lassen

Kostenlose Ersteinschätzung. Sie nennen Verlustsumme, Anbieter und Zeitraum, die Antwort kommt direkt von der Kanzlei.

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    Vorschlag anklicken oder Enter drücken zum Hinzufügen. Mehrere Casinos möglich.

    Stammdaten

    Sitz
    San Pedro, Ambergris Caye, Belize
    Vertragspartner
    Twocent Technology Limited (Reg.-Nr. 41939)
    Lizenz
    Anjouan (Komoren), Lizenz ALSI-202410011-FI1
    Mutterkonzern
    keine Angabe
    Produkte
    Krypto-Casino, Sportwetten
    Konzession in Österreich
    nein

    Diese Namen stehen auf Ihrem Kontoauszug

    Auf Ihrer Bank- oder Kreditkartenabrechnung steht in der Regel nicht die Marke BC.Game, sondern der Name der Betreibergesellschaft: Twocent Technology Limited (Reg.-Nr. 41939).

    Diese Namen helfen dabei, die eigenen Zahlungen in den Auszügen wiederzufinden. Ob daraus ein Rückforderungsanspruch folgt, prüfen wir kostenlos im Einzelfall.

    Wer bei BC.Game Geld verloren hat, kann den Verlust nach österreichischem Recht zurückfordern. Die Betreibergesellschaft verfügt über keine österreichische Konzession, der Spielvertrag ist deshalb nichtig und die Einsätze sind bereicherungsrechtlich rückforderbar. Für die Casino-Verluste ist die Rückforderung höchstgerichtlich abgesichert, die Sportwetten-Sparte folgt einer eigenen Linie.

    Der Anbieter und seine Lizenz

    BC.Game wird von der Twocent Technology Limited (Reg.-Nr. 41939) mit Sitz in San Pedro, Ambergris Caye, Belize betrieben und führt für den europäischen Markt ein Online-Casino und ein Sportwetten-Angebot. Die Gesellschaft hält die Lizenz Anjouan (Komoren), Lizenz ALSI-202410011-FI1. Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz besteht nicht. Wer Spielangebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richtet, braucht jedoch genau diese Konzession.

    Die Rückforderung der Casino-Verluste

    Für das Casino-Produkt sind Verträge zwischen Twocent Technology Limited (Reg.-Nr. 41939) und Spielerinnen und Spielern in Österreich nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig. Eingezahlte Beträge wurden ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§ 1431 ff. ABGB) zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie zuletzt in 6 Ob 31/24p. Die Verjährung beträgt 30 Jahre nach § 1478 ABGB.

    Sportwetten getrennt vom Casino

    Die Sportwetten-Sparte fällt nicht unter das Glücksspielgesetz, sondern unter die Landeswettengesetze. Anders als beim Casino ist die Lizenzfrage hier nicht der entscheidende Hebel. Für Wettverluste kommt eine Rückforderung über die partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB zum Wettzeitpunkt in Betracht. Beweismittel ist regelmäßig ein medizinisches Sachverständigengutachten. Die konkreten Aussichten prüfen wir im Einzelfall, weitere Hinweise im FAQ-Bereich zu Sportwetten.

    Gerichtsstand und Vollstreckung

    Klagen werden vor dem österreichischen Wohnsitzgericht der Spielerin oder des Spielers geführt. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit eines österreichischen Urteils gegenüber der Betreibergesellschaft prüfen wir im konkreten Einzelfall.

    Was Sie jetzt brauchen

    Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen die betroffenen Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie selbst nicht beschaffen, das macht die Kanzlei. Eine Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von Dr. Oliver Peschel. Anfrage senden oder die Rückforderung im Detail durchlesen.

    Rechtliche Grundlage je Produkt

    Krypto-Casino
    Glücksspielgesetz (GSpG)
    Sportwetten
    Landeswettengesetze

    Stammdaten geprüft und laufend gepflegt. Änderungen werden in der Anbieter-Übersicht dokumentiert.

    Häufige Fragen

    Häufige Fragen zu BC.Game

    Welcher Name steht bei BC.Game auf dem Kontoauszug?
    Auf dem Bank- oder Kreditkartenauszug erscheint die Marke BC.Game in der Regel nicht. Gebucht wird über die Betreibergesellschaft Twocent Technology Limited (Reg.-Nr. 41939) mit Sitz in Belize. Bei Einzahlungen bis etwa März 2024 kann stattdessen die frühere Betreiberin BlockDance B.V. (Curacao) auf dem Auszug stehen. Wer die eigenen Einzahlungen zusammensucht, hält am besten nach diesen beiden Namen Ausschau. Details zur Abbuchung
    Ist BC.Game in Österreich legal?
    BC.Game wird von der Twocent Technology Limited (Reg.-Nr. 41939) mit Sitz in San Pedro, Ambergris Caye, Belize, betrieben und stützt sich auf eine Lizenz aus Anjouan (Komoren), Nr. ALSI-202410011-FI1. Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz besteht nicht. Wer ein Online-Casino auf Spielerinnen und Spieler in Österreich ausrichtet, braucht aber genau diese Konzession. Ohne sie ist der Spielvertrag nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig, zuletzt bestätigt in 6 Ob 31/24p. BC.Game führt Österreich inzwischen in den eigenen Geschäftsbedingungen (Ziffer 4.3) unter den gesperrten Ländern und blockt Zugriffe nach eigener Angabe per IP-Sperre. Für bereits erlittene Verluste bleibt die Frage der Rückforderung davon unberührt.
    Kann ich meine Verluste bei BC.Game zurückfordern?
    Weil der Spielvertrag nichtig ist, wurden die Einsätze ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind bereicherungsrechtlich rückforderbar (§ 1431 ff. ABGB). Das gilt auch für Verluste aus der Zeit vor dem Betreiberwechsel im Frühjahr 2024. Ob und in welcher Höhe sich eine Rückforderung im Einzelfall durchsetzen lässt, prüfen wir kostenlos anhand von Verlustsumme und Zeitraum. Für den ersten Schritt genügen der Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust.
    Lässt sich ein Urteil gegen BC.Game auch vollstrecken?
    Die Twocent Technology Limited hat ihren Sitz in Belize, ein direktes EU-Vollstreckungsverfahren entfällt daher. In Betracht kommen ergänzende Hebel wie die persönliche Haftung der handelnden Geschäftsführer oder ein Vorgehen gegen europäische Zahlungsdienstleister, über die abgerechnet wird. Ein eigener Zahlungsagent mit Sitz in der EU ist für BC.Game bislang nicht belegt. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir im konkreten Einzelfall.

    Allgemeine Fragen zur Rückforderung

    Was kostet das Erstgespräch und wie läuft es ab?
    Kostenlos und unverbindlich. Sie senden uns Ihre Liste der Casinos und Verlustsummen, wir prüfen die Erfolgsaussichten, klären Finanzierungsoptionen und antworten Ihnen in der Regel innerhalb weniger Werktage. Ein Telefontermin ist möglich, aber nicht zwingend. Erst wenn wir uns auf das Mandat einigen und Sie die Mandatsvereinbarung unterzeichnen, beginnen wir mit der Arbeit. Vorher fallen für Sie keinerlei Kosten an.
    Sind Krypto-Casinos auch belangbar?
    Ja, aus zwei Gründen: Erstens unterliegt auch Glücksspiel mit Krypto-Einsätzen dem österreichischen Glücksspielgesetz, weil das Tatbestandsmerkmal Vermögenswert-Einsatz erfüllt ist. Zweitens hat keiner der typischen Krypto-Casinos (Stake, Roobet, Bitstarz und vergleichbare) eine österreichische Konzession. Die Rückforderung folgt denselben Regeln wie bei Fiat-Casinos. Die zusätzliche Herausforderung liegt in der Vollstreckung, weil viele Krypto-Anbieter in Drittstaaten wie Curaçao sitzen. Wir prüfen pro Fall die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit.
    Wie weit zurück kann ich Verluste aus Online-Casinos einklagen?
    Bereicherungsansprüche aus nichtigen Spielverträgen verjähren in Österreich nach 30 Jahren (§ 1478 ABGB). Verluste aus den letzten drei Jahrzehnten sind also grundsätzlich einklagbar, sofern der Anbieter im Klagezeitraum ohne österreichische Konzession war. Bei sehr alten Verlusten wird die Dokumentation schwieriger, weil Casinos Spielhistorien meist nur eingeschränkt rückwirkend bereitstellen. Heben Sie alte Kontoauszüge und E-Mails von Anbietern auf, das hilft bei der Beweissicherung.
    Wie läuft die Kommunikation mit der Kanzlei?
    Die Kommunikation erfolgt vorrangig per E-Mail. Vollmacht und Mandatsvertrag werden online unterzeichnet, sodass Sie für die Mandatserteilung nicht persönlich in der Kanzlei erscheinen müssen. Für individuelle Rückfragen sind telefonische Termine vereinbar.