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AzurSlot Verluste in Österreich zurückfordern

Online-Casino ohne österreichische Konzession.

Online-Casino Keine Konzession in Österreich

Verluste bei AzurSlot prüfen lassen

Kostenlose Ersteinschätzung. Sie nennen Verlustsumme, Anbieter und Zeitraum, die Antwort kommt direkt von der Kanzlei.

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    Vorschlag anklicken oder Enter drücken zum Hinzufügen. Mehrere Casinos möglich.

    Stammdaten

    Sitz
    Seru Loraweg 17, Willemstad, Curacao
    Vertragspartner
    GBL Solutions N.V. (Reg.-Nr. 155090)
    Lizenz
    Curaçao Gaming Control Board, OGL/2024/589/0556 (LOK-Lizenz, aktiv)
    Mutterkonzern
    keine Angabe
    Produkte
    Online-Casino
    Konzession in Österreich
    nein

    Diese Namen stehen auf Ihrem Kontoauszug

    Auf Ihrer Bank- oder Kreditkartenabrechnung steht in der Regel nicht die Marke AzurSlot. Gebucht wird über die Betreibergesellschaft GBL Solutions N.V. (Reg.-Nr. 155090) oder über den Zahlungsagenten Ramtinar Techconsult Limited (Reg.-Nr. HE 412602, Zypern).

    Diese Namen helfen dabei, die eigenen Zahlungen in den Auszügen wiederzufinden. Ob daraus ein Rückforderungsanspruch folgt, prüfen wir kostenlos im Einzelfall.

    Wer bei AzurSlot Geld verloren hat, kann den Verlust nach österreichischem Recht zurückfordern. Die Betreibergesellschaft verfügt über keine österreichische Konzession, der Spielvertrag ist deshalb nichtig und die Einsätze sind bereicherungsrechtlich rückforderbar. Der Oberste Gerichtshof hat die Rückforderung in ständiger Rechtsprechung bestätigt, zuletzt in 6 Ob 31/24p.

    Der Anbieter und seine Lizenz

    AzurSlot wird von der GBL Solutions N.V. (Reg.-Nr. 155090) mit Sitz in Seru Loraweg 17, Willemstad, Curacao betrieben und führt für den europäischen Markt ein Online-Casino. Die Gesellschaft hält die Lizenz Curaçao Gaming Control Board, OGL/2024/589/0556 (LOK-Lizenz, aktiv). Die Zahlungsabwicklung läuft über Ramtinar Techconsult Limited (Reg.-Nr. HE 412602, Zypern), dieser Name erscheint häufig auf dem Kontoauszug. Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz besteht nicht. Wer Spielangebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richtet, braucht jedoch genau diese Konzession.

    Die Rückforderung der Casino-Verluste

    Verträge zwischen GBL Solutions N.V. (Reg.-Nr. 155090) und Spielerinnen und Spielern in Österreich sind nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig. Eingezahlte Beträge wurden ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§ 1431 ff. ABGB) zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie zuletzt in 6 Ob 31/24p. Die Verjährung beträgt 30 Jahre nach § 1478 ABGB.

    Gerichtsstand und Vollstreckung

    Klagen werden vor dem österreichischen Wohnsitzgericht der Spielerin oder des Spielers geführt. Die Vollstreckung eines österreichischen Urteils gegenüber einer Gesellschaft mit Sitz in Curaçao folgt anderen Regeln als innerhalb der EU, ein direktes EU-Vollstreckungsverfahren entfällt. In Betracht kommen ergänzende Hebel wie die persönliche Haftung der handelnden Geschäftsführer oder ein Vorgehen gegen europäische Zahlungsdienstleister, über die das Casino abrechnet. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir im konkreten Einzelfall.

    Was Sie jetzt brauchen

    Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen die betroffenen Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie selbst nicht beschaffen, das macht die Kanzlei. Eine Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von Dr. Oliver Peschel. Anfrage senden oder die Rückforderung im Detail durchlesen.

    Rechtliche Grundlage je Produkt

    Online-Casino
    Glücksspielgesetz (GSpG)

    Stammdaten geprüft und laufend gepflegt. Änderungen werden in der Anbieter-Übersicht dokumentiert.

    Häufige Fragen

    Häufige Fragen zu AzurSlot

    Welcher Name steht bei AzurSlot auf dem Kontoauszug?
    Die Zahlungen laufen nicht über die Betreibergesellschaft GBL Solutions N.V., sondern über die Ramtinar Techconsult Limited (Reg.-Nr. HE 412602) mit Sitz in Zypern. Diese Gesellschaft tritt als Zahlungsagent auf, ihr Name oder eine Kurzform davon erscheint deshalb auf Kontoauszug und Kreditkartenabrechnung. Für die Zuordnung der eigenen Einzahlungen ist dieser Name der entscheidende Anhaltspunkt. Details zur Abbuchung
    Ist AzurSlot in Österreich legal?
    Die Betreibergesellschaft GBL Solutions N.V. (Reg.-Nr. 155090) mit Sitz in Seru Loraweg 17, Willemstad, Curaçao hält eine Lizenz des Curaçao Gaming Control Board (OGL/2024/589/0556), aber keine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz. Österreich fehlt in der Länderliste der Geschäftsbedingungen (Ziffer 2.7, Abruf 18.08.2026), das Angebot steht hier also weiterhin offen. Wer ein Online-Casino auf Spielerinnen und Spieler in Österreich ausrichtet, braucht aber genau diese Konzession. Ohne sie ist der Spielvertrag nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig, zuletzt bestätigt in 6 Ob 31/24p.
    Kann ich meine Verluste bei AzurSlot zurückfordern?
    Weil der Spielvertrag nichtig ist, wurden die Einzahlungen ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind bereicherungsrechtlich rückforderbar (§ 1431 ff. ABGB). Ob und in welcher Höhe sich eine Rückforderung im Einzelfall durchsetzen lässt, prüfen wir kostenlos anhand von Verlustsumme und Zeitraum. Für die Anfrage genügen der Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust, die Unterlagen beschafft die Kanzlei.
    Lässt sich ein Urteil gegen eine Gesellschaft in Curaçao durchsetzen?
    GBL Solutions N.V. sitzt in Curaçao, ein direktes EU-Vollstreckungsverfahren wie innerhalb der Union entfällt daher. In Betracht kommen ergänzende Hebel wie die persönliche Haftung der handelnden Geschäftsführer oder ein Vorgehen gegen europäische Zahlungsdienstleister, über die das Casino abrechnet. Bei AzurSlot läuft die Abrechnung über die Ramtinar Techconsult Limited mit Sitz in Zypern und damit über eine Gesellschaft innerhalb der EU. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir im konkreten Einzelfall.

    Allgemeine Fragen zur Rückforderung

    Was kostet das Erstgespräch und wie läuft es ab?
    Kostenlos und unverbindlich. Sie senden uns Ihre Liste der Casinos und Verlustsummen, wir prüfen die Erfolgsaussichten, klären Finanzierungsoptionen und antworten Ihnen in der Regel innerhalb weniger Werktage. Ein Telefontermin ist möglich, aber nicht zwingend. Erst wenn wir uns auf das Mandat einigen und Sie die Mandatsvereinbarung unterzeichnen, beginnen wir mit der Arbeit. Vorher fallen für Sie keinerlei Kosten an.
    Sind Krypto-Casinos auch belangbar?
    Ja, aus zwei Gründen: Erstens unterliegt auch Glücksspiel mit Krypto-Einsätzen dem österreichischen Glücksspielgesetz, weil das Tatbestandsmerkmal Vermögenswert-Einsatz erfüllt ist. Zweitens hat keiner der typischen Krypto-Casinos (Stake, Roobet, Bitstarz und vergleichbare) eine österreichische Konzession. Die Rückforderung folgt denselben Regeln wie bei Fiat-Casinos. Die zusätzliche Herausforderung liegt in der Vollstreckung, weil viele Krypto-Anbieter in Drittstaaten wie Curaçao sitzen. Wir prüfen pro Fall die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit.
    Wie weit zurück kann ich Verluste aus Online-Casinos einklagen?
    Bereicherungsansprüche aus nichtigen Spielverträgen verjähren in Österreich nach 30 Jahren (§ 1478 ABGB). Verluste aus den letzten drei Jahrzehnten sind also grundsätzlich einklagbar, sofern der Anbieter im Klagezeitraum ohne österreichische Konzession war. Bei sehr alten Verlusten wird die Dokumentation schwieriger, weil Casinos Spielhistorien meist nur eingeschränkt rückwirkend bereitstellen. Heben Sie alte Kontoauszüge und E-Mails von Anbietern auf, das hilft bei der Beweissicherung.
    Wie läuft die Kommunikation mit der Kanzlei?
    Die Kommunikation erfolgt vorrangig per E-Mail. Vollmacht und Mandatsvertrag werden online unterzeichnet, sodass Sie für die Mandatserteilung nicht persönlich in der Kanzlei erscheinen müssen. Für individuelle Rückfragen sind telefonische Termine vereinbar.