Anbieter
AzurSlot Verluste in Österreich zurückfordern
Online-Casino ohne österreichische Konzession.
Verluste bei AzurSlot prüfen lassen
Kostenlose Ersteinschätzung. Sie nennen Verlustsumme, Anbieter und Zeitraum, die Antwort kommt direkt von der Kanzlei.
Stammdaten
- Sitz
- Seru Loraweg 17, Willemstad, Curacao
- Vertragspartner
- GBL Solutions N.V. (Reg.-Nr. 155090)
- Lizenz
- Curaçao Gaming Control Board, OGL/2024/589/0556 (LOK-Lizenz, aktiv)
- Mutterkonzern
- keine Angabe
- Produkte
- Online-Casino
- Konzession in Österreich
- nein
Diese Namen stehen auf Ihrem Kontoauszug
Auf Ihrer Bank- oder Kreditkartenabrechnung steht in der Regel nicht die Marke AzurSlot. Gebucht wird über die Betreibergesellschaft GBL Solutions N.V. (Reg.-Nr. 155090) oder über den Zahlungsagenten Ramtinar Techconsult Limited (Reg.-Nr. HE 412602, Zypern).
Diese Namen helfen dabei, die eigenen Zahlungen in den Auszügen wiederzufinden. Ob daraus ein Rückforderungsanspruch folgt, prüfen wir kostenlos im Einzelfall.
Wer bei AzurSlot Geld verloren hat, kann den Verlust nach österreichischem Recht zurückfordern. Die Betreibergesellschaft verfügt über keine österreichische Konzession, der Spielvertrag ist deshalb nichtig und die Einsätze sind bereicherungsrechtlich rückforderbar. Der Oberste Gerichtshof hat die Rückforderung in ständiger Rechtsprechung bestätigt, zuletzt in 6 Ob 31/24p.
Der Anbieter und seine Lizenz
AzurSlot wird von der GBL Solutions N.V. (Reg.-Nr. 155090) mit Sitz in Seru Loraweg 17, Willemstad, Curacao betrieben und führt für den europäischen Markt ein Online-Casino. Die Gesellschaft hält die Lizenz Curaçao Gaming Control Board, OGL/2024/589/0556 (LOK-Lizenz, aktiv). Die Zahlungsabwicklung läuft über Ramtinar Techconsult Limited (Reg.-Nr. HE 412602, Zypern), dieser Name erscheint häufig auf dem Kontoauszug. Eine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz besteht nicht. Wer Spielangebote auf Spielerinnen und Spieler in Österreich richtet, braucht jedoch genau diese Konzession.
Die Rückforderung der Casino-Verluste
Verträge zwischen GBL Solutions N.V. (Reg.-Nr. 155090) und Spielerinnen und Spielern in Österreich sind nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nichtig. Eingezahlte Beträge wurden ohne wirksamen Rechtsgrund geleistet und sind nach den Regeln des Bereicherungsrechts (§ 1431 ff. ABGB) zurückzufordern. Der Oberste Gerichtshof bestätigt diese Linie zuletzt in 6 Ob 31/24p. Die Verjährung beträgt 30 Jahre nach § 1478 ABGB.
Gerichtsstand und Vollstreckung
Klagen werden vor dem österreichischen Wohnsitzgericht der Spielerin oder des Spielers geführt. Die Vollstreckung eines österreichischen Urteils gegenüber einer Gesellschaft mit Sitz in Curaçao folgt anderen Regeln als innerhalb der EU, ein direktes EU-Vollstreckungsverfahren entfällt. In Betracht kommen ergänzende Hebel wie die persönliche Haftung der handelnden Geschäftsführer oder ein Vorgehen gegen europäische Zahlungsdienstleister, über die das Casino abrechnet. Die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit prüfen wir im konkreten Einzelfall.
Was Sie jetzt brauchen
Für die kostenlose Ersteinschätzung reichen die betroffenen Anbieter und der ungefähre Gesamtverlust. Unterlagen müssen Sie selbst nicht beschaffen, das macht die Kanzlei. Eine Antwort kommt innerhalb weniger Werktage direkt von Dr. Oliver Peschel. Anfrage senden oder die Rückforderung im Detail durchlesen.
Rechtliche Grundlage je Produkt
- Online-Casino
- Glücksspielgesetz (GSpG)
Häufige Fragen